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KI-generiertes Bild: Eine Warnweste und eine Taschenlampe liegen auf der Motorhaube eines blau-weißen Fahrzeugs.KI-Bild

Nach der Aufklärung über die Folgen wurde der 68-Jährigen die Weiterfahrt untersagt und der Fahrzeugschlüssel vor Ort abgenommen.

Im Bundesland Salzburg kontrollierten Polizeibeamte der Landesverkehrsabteilung Salzburg gemeinsam mit mehreren Streifenbesatzungen am 30. Oktober umfassend den Verkehr.

Am späten Nachmittag ereignete sich in der Pflegerstraße in Salzburg ein Verkehrsunfall mit Sachschaden. Für eine Alkoholisierung der 68-jährigen Lenkerin sprachen während der Unfallaufnahme klare Indizien.

Der Atemalkoholtest unterblieb, weil die Lenkerin ihn ablehnte. Sie erhielt eine Erklärung zu den rechtlichen Konsequenzen, die eine Ablehnung des Tests hat.

Vor Ort blieb der Fahrzeugschlüssel bei den Beamten, während sie der Lenkerin die Weiterfahrt untersagten. Die Lenkerin hatte ihre Lenkberechtigung bereits zuvor verloren. Deshalb konnte die Polizei ihr den Führerschein vor Ort nicht abnehmen.

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