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KI-Symbolbild: Eine brennende weiße Kerze steht in einer Schale auf einem Tisch.Bild mit KI erstellt

Ein Schwan starb nach einem Zusammenstoß mit einem Linienbus. Der Lenker soll das schwer verletzte Tier ohne Hilfe zurückgelassen haben.

Ein Linienbuslenker wurde von der Pfotenhilfe OÖ bei den Behörden gemeldet. Anlass ist der Verdacht eines Verstoßes gegen die im Bundestierschutzgesetz geregelte Hilfeleistungspflicht. Bei einem Zusammenstoß mit seinem Bus soll ein Schwan am Mittwochabend in Fraham in der Gemeinde Seeham im Salzburger Flachgau schwere Verletzungen erlitten haben.

Obwohl sich der Schwan in der Straßenmitte befand, soll der Lenker ohne Hilfe für das Tier weitergefahren sein. Beim Tierschutzhof Pfotenhilfe in der Nähe ging eine Meldung einer Augenzeugin ein. Daraufhin machte sich ein Mitarbeiter sofort auf den Weg. Inzwischen war der Schwan unter Mühen auf eine benachbarte Wiese gelangt und verlor Blut. Die Suche dauerte nur kurz, dann entdeckte der Mitarbeiter das Tier und barg es.

Trotz der Erstversorgung am Tierschutzhof starb der Vogel, bevor der Tierarzt eintraf. Der Aufprall hatte den Vogel vermutlich innerlich zu schwer verletzt.

Für ein Tier, dem man körperlichen Schaden zugefügt hat, muss man selbst Hilfe leisten oder diese veranlassen. Andernfalls droht eine Strafe von bis zu 3.750 Euro. In Österreich ist der Tierschutz in der Verfassung verankert.

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