Sturm-Spiel unterbricht Straßenbahnlinie 4 in Graz

Ersatzbusse der Linie E4 fahren zwischen Jakominiplatz und Liebenau, während die Straßenbahn ab Jakominiplatz bis Reininghaus verkehrt.
Am Donnerstag, 22. Oktober 2026, spielt SK Puntigamer Sturm Graz um 18.45 Uhr in der UEFA Europa League gegen Olympique Marseille. Wegen polizeilicher Maßnahmen im Bereich des Stadions wird die Straßenbahnlinie 4 von 16.15 Uhr bis voraussichtlich 18.30 Uhr zwischen Jakominiplatz und Liebenau/Murpark eingestellt.
Während der Sperre fährt die Linie 4 zwischen Reininghaus und Jakominiplatz. Die Ersatzbuslinie E4 verkehrt vom Jakominiplatz nach Liebenau und zurück. Für die Anreise werden vor dem Match drei zusätzliche Gelenkbusse eingesetzt. Zu Beginn der Sperre können die E4-Busse entlang der Straßenbahnlinie 4 fahren. Abhängig von den polizeilichen Maßnahmen kann der Ersatzverkehr in beide Richtungen über die Münzgrabenstraße oder die Raiffeisenstraße umgeleitet werden.
Marseille-Fans ziehen vermutlich vom Hauptplatz zum Stadion
Die Fans von Olympique Marseille treffen sich in der Innenstadt und gehen vermutlich ab 16.30 Uhr vom Hauptplatz über die Herrengasse, den Jakominiplatz, die Conrad-von-Hötzendorf-Straße, die Evangelimanngasse, die Münzgrabenstraße und die Liebenauer Hauptstraße zum Gästesektor.
Zwischen etwa 16.30 und 17.30 Uhr ist im Zusammenhang mit dem Fanmarsch mit anlassbezogenen Anhaltungen der Straßenbahnlinien 1, 3, 4, 5, 6, 7 und 17 in der Innenstadt zu rechnen. Betroffen sein können auch die Buslinien 30, 31 und 39 am Jakominiplatz sowie die Straßenbahnlinie 5 und die Buslinie 66 in der Conrad-von-Hötzendorf-Straße. Nach dem Match halten die Graz Linien ab etwa 20.30 Uhr sechs zusätzliche Straßenbahnen beim Stadion Liebenau für die Rückfahrt in die Stadt bereit. Dazu kommen drei Gelenkbusse.
Die Landespolizeidirektion Steiermark verordnet rund um das Stadion Graz-Liebenau einen Sicherheitsbereich. Er gilt am 22. Oktober von 10 Uhr bis 23. Oktober um 0 Uhr. Die Grenze verläuft von der Conrad-von-Hötzendorf-Straße 151 über die Evangelimanngasse, die Münzgrabenstraße und die Harmsdorfgasse bis Hausnummer 12 an der Kreuzung mit der Weinholdstraße. Sie führt über die Weinholdstraße bis Hausnummer 31, die Dr. Lister-Gasse, die Lortzinggasse und die Paul-Ernst-Gasse südwärts zur Karl-Huber-Gasse 11 und westwärts zur Raiffeisenstraße 198. Von dort geht es nordwärts bis Hausnummer 166 bei der Kirche und nordwestwärts zur Lisztgasse. Über die Kollowitzgasse und die Eduard-Keil-Gasse führt die Grenze westwärts zur Kasernstraße und nordwärts zur Senefeldergasse. Über die Dauerkleingartenanlage verläuft sie schließlich zur Raiffeisenstraße 61 und zurück zur Conrad-von-Hötzendorf-Straße 151.
Polizeiorgane können Personen aus dem Sicherheitsbereich wegweisen, wenn diese im Zusammenhang mit einer Sportgroßveranstaltung gefährliche Angriffe gegen Leben, Gesundheit oder Eigentum begehen oder begangen haben. Für diese Personen ist das Betreten des Bereichs verboten. Wer trotz des Verbots hineingeht, begeht eine Verwaltungsübertretung. Dafür droht eine Geldstrafe von bis zu 1.000 Euro oder, wenn diese nicht eingebracht werden kann, eine Ersatzfreiheitsstrafe von bis zu vier Wochen. Setzen Betroffene ihre strafbare Handlung trotz Abmahnung fort, können sie festgenommen werden. Die Polizei rät Personen, die in der Gegend nichts zu erledigen haben, den Bereich rund um das Stadion, die Liebenauer Tangente, die Conrad-von-Hötzendorf-Straße und die Münzgrabenstraße zu meiden.
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