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Tirol ermöglicht künftig Förderung barrierefreier MultisportanlagenBild mit KI erstellt

Tirol beschließt 130.000 Euro aus dem Sportförderungsfonds und erweitert die Richtlinien unter anderem für barrierefreie Multisportanlagen und BallCourts.

Die Tiroler Landesregierung beschloss am Dienstag auf Antrag von Sportreferent LHStv Philip Wohlgemuth 130.000 Euro aus dem Sportförderungsfonds. Zugleich erweiterte sie die Förderrichtlinien.

Die aktuelle Ausschüttung kommt insbesondere der Aus- und Weiterbildung, dem Frauensport und Sportveranstaltungen zugute. Zugleich erweitert das Land die Fördermöglichkeiten für den Spitzensport, den Tiroler Schulsport- und Talenteservice sowie TiSport, den Verein der Tiroler Sportfachverbände. Nachhaltigkeit, Inklusion und gesellschaftliche Verantwortung sind in den Richtlinien ausdrücklich verankert.

Tirol erweitert Sportförderung für barrierefreie Anlagen

Sportarten können gefördert werden, wenn sie Umweltverträglichkeit und Nachhaltigkeit beachten und allen Menschen gleichermaßen zugänglich sind. Erforderlich sind außerdem klare Wettkampfstrukturen, normierte Leistungsvergleiche, grundlegende Trainingsprinzipien und das Ziel der Leistungssteigerung.

Der Tiroler Landessportrat prüft die Anerkennung von Sportarten künftig unter Einbindung der TiSport. TiSport gehört nun zum Kreis der Förderempfänger. Dazu zählen auch Vereine mit einer anerkannten Sportart, Sport-Dachverbände, Sport-Fachverbände, der Tiroler Behindertensportverband und Tiroler Gemeinden. Förderfähig sind außerdem sonstige juristische Personen, die mehrheitlich im Eigentum der genannten Förderempfänger mit Sitz in Tirol stehen.

Künftig können auch Errichtung, Erweiterung und Sanierung barrierefreier Multisportanlagen und BallCourts gefördert werden. Die Anlagen müssen den geltenden Richtlinien für den Sportstättenbau entsprechen und eine barrierefreie Ausführung berücksichtigen. Sie bieten insbesondere Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit, verschiedene Sportarten unkompliziert und wohnortnah auszuüben. Durch ihre vielseitige Nutzung schaffen sie zusätzliche Bewegungsangebote im öffentlichen Raum und fördern gemeinsames Sporttreiben.

Die Sportförderungen des Landes stammen aus dem Sportförderungsfonds und werden unter anderem auf Empfehlung des Tiroler Landessportrats vergeben. Grundlage sind das Tiroler Sportgesetz 2006 und die Förderrichtlinien.

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