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Tiroler Haushalte können 250 Euro Heizkostenzuschuss beantragenBild mit KI erstellt

Haushalte können bis 31. Oktober 2026 den einmaligen Zuschuss von 250 Euro beantragen. Die Einkommensgrenzen wurden angehoben.

Das Land Tirol setzt den Heizkostenzuschuss in der Heizperiode 2026/2027 fort. Die einmalige Förderung beträgt 250 Euro pro Haushalt.

Anträge sind vom 1. Mai bis 31. Oktober 2026 möglich. Ausbezahlt wird der Zuschuss ab September 2026 mit Beginn der Heizsaison.

Die Netto-Haushaltseinkommensgrenzen wurden gegenüber dem Vorjahr erhöht. Sie liegen bei bis zu 1.435 Euro für einen Ein-Personen-Haushalt, 2.265 Euro für zwei Personen, 2.665 Euro für drei Personen und 2.965 Euro für vier Personen. Für jede weitere Person im Haushalt steigt die Grenze um 300 Euro.

Online- und analoge Anträge bleiben möglich

Anträge können bevorzugt über das Online-Formular oder das Landesportal „Digital Service Tirol“ gestellt werden. Eine analoge Antragstellung bleibt möglich. Mit dem Heizkostenzuschuss-Rechner lässt sich vorab prüfen, ob ein Anspruch besteht. Die Berechnung begründet keinen Rechtsanspruch.

Das Haushaltseinkommen wird grundsätzlich im Erklärungsweg angegeben. Antragstellende müssen bestätigen, dass ihre Angaben zum Einkommen des Vorjahres der Wahrheit entsprechen. Vor der Auszahlung erfolgen Einzelfallprüfungen. Dabei können Unterlagen angefordert werden.

Wer den Zuschuss für 2025/2026 bewilligt bekommen hat, erhält vom Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Soziales, erneut ein Antragsformular. Die bisherigen Bezieherinnen und Bezieher können ihre Daten kontrollieren und bei weiterem Bedarf erneut einen Zuschuss beantragen. Haushalte von Mindestpensionistinnen und Mindestpensionisten mit Ausgleichszulage, die den Zuschuss 2025/2026 bereits erhalten haben, müssen keinen neuen Antrag stellen. Nach Prüfung erhalten diese Haushalte ein Zusageschreiben, die Auszahlung erfolgt automatisch.

Unterstützung gibt es bei der Standortgemeinde oder beim Tiroler Hilfswerk in Innsbruck. Das Hilfswerk bietet Beratungen vor Ort und online an. Termine für Video- oder Telefonberatungen können über die Online-Terminvereinbarung des Landes gebucht werden.

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