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KI-Symbolbild: Eine brennende weiße Kerze steht auf einem runden Kerzenhalter.Bild mit KI erstellt

Ein 35-Jähriger ist nach etwa zehn Tagen Untersuchungshaft wieder frei. Die Ermittlungen zur Tötung seiner Katze werden fortgesetzt.

Ein 35-Jähriger ist im Fall einer getöteten Katze in Rechnitz im Bezirk Oberwart nach etwa zehn Tagen Untersuchungshaft wieder frei. Die Entlassung geht auf eine Entscheidung der Staatsanwaltschaft Eisenstadt zurück. Wiederholungsgefahr wird nicht mehr angenommen. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Abgeschlossen ist das Ermittlungsverfahren noch nicht. Während zusätzliche Ermittlungen laufen, wurde ein psychiatrisch-psychologisches Gutachten veranlasst. Erst anhand der vollständigen Ergebnisse wird festgelegt, ob es zu einer Anklageerhebung kommt.

Vorwurf gegen den Mann betrifft die Tötung seiner Katze

Im September wurde der Vorwurf erhoben, der Beschuldigte habe durch Schläge mit einer Rohrzange seine eigene Katze getötet. Danach soll er mit einem Spaten angesetzt haben, um der Katze den Kopf abzutrennen.

Dass ihm seine Katze Schrammen zugefügt habe, soll der Beschuldigte als Grund für sein Handeln angeführt haben. Das Geschehen soll er mit Bild und Ton aufgenommen und den Tierkörper anschließend auf einem Misthaufen im Garten begraben haben.

Hinweise aus der Bevölkerung hatten die Festnahme des Mannes zur Folge. Die Tatwaffe wurde nach diesen Hinweisen sichergestellt.

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