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KI-generiertes Bild: Ein Stethoskop liegt neben Euro-Münzen auf einer Holzoberfläche.KI-Bild

Rund 2.000 Kinder in Österreich sind nicht krankenversichert. Kinder- und Jugendanwaltschaften und Diakonie verlangen eine gesetzliche Lösung.

Eine Pflichtversicherung für alle Kinder und Jugendlichen verlangen die Kinder- und Jugendanwaltschaften und die Diakonie. Laut Stadt Wien haben rund 2.000 Kinder in Österreich keine Krankenversicherung.

Die Organisationen schlagen vor, Kinder und Jugendliche durch eine Verordnung der Sozialministerin in § 9 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG) aufzunehmen. Bereits vor zwei Jahren hatten sie in einem gemeinsamen Positionspapier auf die Situation aufmerksam gemacht.

Fehlender Versicherungsschutz erschwert Versorgung und Alltag

Der Sozialexperte Martin Schenk warnt vor Folgen für die Vorsorge: „Ebenso darf die medizinische Vorsorge nicht außer Acht gelassen werden, denn ohne Krankenversicherung werden notwendige Untersuchungen hinausgezögert oder gar nicht wahrgenommen“. Er ergänzt: „Dadurch können Erkrankungen zu spät erkannt werden, was für betroffene Kinder schwerwiegende Folgen hat.“

Nach Angaben der Stadt Wien fehlt nicht versicherten Kindern mit erhöhtem medizinischen Betreuungsbedarf oder chronischen Erkrankungen der Zugang zu adäquater Gesundheitsversorgung beziehungsweise Therapien. Die Situation sei für die Kinder potenziell kindeswohlgefährdend.

Krankenhausaufenthalte sowie Behandlungen nach Unfällen oder in medizinischen Notfällen müssen häufig privat bezahlt werden. Für armutsgefährdete Familien und Familien mit geringem Einkommen sind diese Kosten eine hohe finanzielle Belastung. Die Teilnahme an Schulausflügen oder Projekttagen ist für Kinder ohne Krankenversicherung häufig eingeschränkt, auch der Besuch von Feriencamps kann zum Problem werden.

Artikel 24 der UN-Kinderrechtskonvention sieht für jedes Kind das Recht auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit, den Zugang zu entsprechenden Einrichtungen und die Wiederherstellung der Gesundheit vor. Artikel 1 des Bundesverfassungsgesetzes über die Rechte von Kindern garantiert jedem Kind Schutz und die für sein Wohlergehen notwendige Fürsorge sowie die bestmögliche Entwicklung und Entfaltung. Nach Ansicht der Stadt Wien ist das Aufwachsen ohne Krankenversicherung und gesicherten Zugang zur Gesundheitsversorgung mit diesem verfassungsrechtlich geschützten Anspruch nicht vereinbar.

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