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Ein Junge zeichnet mit einem Stift auf Papier, während eine Frau daneben sitzt und zuschaut.Bild mit KI erstellt

Nach einer Klage gegen die Stadt Wien ist der Fall eines Kindergartenkindes mit ADHS mit einem Vergleich beendet worden.

Der Bub konnte täglich nur zwei Stunden im Kindergarten bleiben. Vorgesehen wären jedoch vier Stunden Betreuung gewesen. Seine Mutter Marianne Herrmann erklärte, ihr sei wiederholt mitgeteilt worden, ihr Sohn sei dafür noch „nicht so weit“.

Die Familie bemühte sich mehrmals um eine Ausweitung der Betreuungszeit. Vom Kindergarten wurde jedoch auf fehlende Ressourcen verwiesen.

Mit Unterstützung des Klagsverbands ging die Mutter schließlich rechtlich gegen die Stadt Wien vor. Danach kam es zu einer Einigung zwischen den Beteiligten.

Lioba Kasper vom Klagsverband betonte, mangelnde finanzielle Mittel in Bildungseinrichtungen könnten keine Benachteiligung rechtfertigen. Der Zugang zu Bildungseinrichtungen müsse allen Kindern gleichermaßen offenstehen.

Nach Angaben der Stadt werden in Wien mindestens 500 zusätzliche Kindergartenplätze für Kinder mit Behinderungen benötigt.

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