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Eine Frau mittleren Alters hält sich den Kopf und betrachtet Papiere am Tisch.
Eine gestresste Frau prüft ihre Unterlagen am Tisch.

Volksanwalt Achitz kritisiert in Wien Zahlungsstopps und lange Verfahrensdauern bei der Mindestsicherung durch die MA 40. Betroffene warten monatelang ohne Bescheid.

Volksanwalt Bernhard Achitz hat die Bearbeitung von Anträgen auf Wiener Mindestsicherung durch die MA 40 kritisiert. Er beanstandete sowohl monatelange Zahlungsstopps als auch Überschreitungen der gesetzlichen Fristen.

Achitz verwies auf den Fall einer 52-jährigen Wienerin, die nach Meldung eines geringfügigen Jobs von 300 Euro monatlich keine Mindestsicherung mehr erhielt. Die Behörde stellte weder eine Kürzung noch einen Bescheid aus.

In den Jahren 2024 und 2025 kam es laut Volksanwaltschaft in mehr als 100 Fällen zu solchen Zahlungsstopps. Ein monatelanger Ausfall widerspreche dem Zweck des Wiener Mindestsicherungsgesetzes.

Die gesetzliche Höchstdauer für die Bearbeitung von Anträgen beträgt drei Monate. Achitz forderte, diese Frist nicht auszuschöpfen, da Betroffene auf die Leistung angewiesen seien.

Im geschilderten Fall dauerte die Bearbeitung eines Verlängerungsantrags aus dem Februar mehrere Monate. Erst nach Einschaltung der Volksanwaltschaft und der Sendung „Bürgeranwalt“ erfolgte die Bewilligung.

Achitz empfahl Behörden, gemeldete Einkünfte zunächst anzuerkennen und später zu prüfen. Er riet Betroffenen, mit Ämtern schriftlich statt telefonisch zu kommunizieren.

Die Kritik äußerte Achitz am 20. Juni in der ORF-Sendung „Bürgeranwalt“.

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