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Überquellender blauer Müllcontainer mit Dosen und Bechern vor Festivalbühne und PublikumBild mit KI erstellt

OLG Wien stuft Müllbeitrag beim Frequency Festival in St. Pölten als unzulässig ein. Der Veranstalter muss ihn zurückzahlen. Betroffene aus 2017 bis 2025 können sich melden.

Vom Oberlandesgericht Wien wurde der Müllbeitrag beim Frequency Festival in St. Pölten für unzulässig erklärt. Der Veranstalter muss die Gebühr zurückerstatten. Gleiches gilt für das Nova Rock Festival im Burgenland.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums gegen die Klauseln vorgegangen. Das Gericht stellte fest, dass die Müllentsorgung zu den vertraglichen Nebenpflichten des Veranstalters zählt und bereits im Ticketpreis enthalten ist. Eine zusätzliche Verrechnung stellt demnach eine unzulässige Mehrbelastung dar.

Besucherinnen und Besucher, die zwischen 2017 und 2025 den Müllbeitrag entrichtet haben, können sich mit ihrem Ticket unter cashless@frequency.at oder cashless@novamusic.at melden und eine Rückerstattung beantragen.

Zudem erklärte das OLG eine Klausel zur Befristung unverbrauchten Cashless-Guthabens auf sechs Wochen nach dem Festival für unzulässig. Das Guthaben kann auch danach per E-Mail manuell zurückgefordert werden und verfällt nicht.

Gemeinsam mit den Veranstaltern startet der VKI eine Awarenesskampagne zur Müllvermeidung. Ein neues Belohnungssystem sieht für die Abgabe eines vollen Müllsacks einen fünf-Euro-Gutschein für Early-Bird-Tickets des Folgejahres vor. Bei zwei oder mehr Säcken gibt es zusätzlich die Chance auf Tickets oder Guthaben.

Die Festival-Veranstalter Ewald Tatar und Harry Jenner betonten, dass es nie um versteckte Gebühren gegangen sei, sondern um Anreize zur Müllsammelung. Sie danken den Besuchern der vergangenen Jahre und werben für die Teilnahme am neuen System.

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