WM-Spiel um 6 Uhr: Darfst Du später zur Arbeit kommen?
Vor Österreichs WM-Spiel gegen Jordanien erklärt der ÖGB, was am Arbeitsplatz erlaubt ist. Es geht um späteres Kommen, Feiern, Streaming, Homeoffice und Krankenstand.
Vor dem ersten WM-Spiel Österreichs gegen Jordanien stellen sich viele Fußballfans arbeitsrechtliche Fragen. Das Match beginnt bereits um 6 Uhr in der Früh. Der ÖGB erklärt deshalb, was rund um späteres Erscheinen, Feiern, Homeoffice und Streaming am Arbeitsplatz gilt.
Später kommen nur mit Vereinbarung
Wer das Spiel in der Früh anschaut, darf deshalb nicht automatisch später zur Arbeit erscheinen. Die vereinbarte Arbeitszeit gilt weiter.
Eine spätere Arbeitsaufnahme braucht eine Absprache mit dem Arbeitgeber. Möglich sind etwa Gleitzeit, ein Urlaubstag oder Zeitausgleich. Wer ohne Vereinbarung zu spät kommt, riskiert arbeitsrechtliche Folgen.
Jubel ja, aber Arbeitspflicht bleibt
Freude über einen Sieg und kurzer Austausch mit Kolleginnen und Kollegen sind grundsätzlich möglich. Die Arbeitspflicht besteht aber weiter.
Längere Feiern, Alkohol oder eine beeinträchtigte Arbeitsleistung können problematisch werden. Alkohol am Arbeitsplatz ist vor allem dann heikel, wenn Sicherheit oder Arbeitsleistung darunter leiden.
Der Arbeitgeber kann aber eine kleine Feier erlauben, etwa eine gemeinsame Pause, ein Frühstück oder eine interne Aktion.
Streaming nur mit Zustimmung
Das Spiel oder spätere Zusammenfassungen während der Arbeitszeit anzusehen, ist nur mit Zustimmung des Arbeitgebers erlaubt.
Privates Streaming während der Arbeitszeit kann eine Pflichtverletzung darstellen. Pausen dürfen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hingegen grundsätzlich frei nutzen.
Müdigkeit ist kein Entschuldigungsgrund
Wer wegen des frühen Spiels zu wenig geschlafen hat, muss trotzdem wie gewohnt zur Arbeit erscheinen. Müdigkeit nach einem Fußballspiel ist kein zulässiger Grund für eine Dienstverhinderung.
Flexible Arbeitszeiten oder eine kurzfristige Verschiebung der Arbeitszeit sind nur möglich, wenn die gesetzlichen und vertraglichen Regeln eingehalten werden und entsprechende Vereinbarungen bestehen.
Ein Betrieb darf wegen des Spiels später öffnen, wenn der Arbeitgeber das entsprechend organisiert. Einen arbeitsrechtlichen Anspruch darauf haben Fußballfans aber nicht.
Homeoffice bleibt Arbeitszeit
Homeoffice kann nicht einseitig mit dem Spiel begründet werden. Bestehende Homeoffice-Vereinbarungen gelten jedoch weiter, wenn an diesem Tag ohnehin von zu Hause gearbeitet wird oder die Einteilung entsprechend möglich ist.
Auch im Homeoffice gilt: Arbeitszeit ist Arbeitszeit. Nebenbei das Spiel zu verfolgen, ist daher während der Arbeitszeit nicht automatisch erlaubt.
Fußballfrust ist kein Krankenstandsgrund
Eine Niederlage Österreichs wäre kein Grund für einen Krankenstand. Wer tatsächlich krank ist und deshalb nicht arbeiten kann, muss sich krankmelden. Reine Enttäuschung über ein Fußballspiel reicht dafür nicht aus.
Die beste Medizin nach einer Niederlage ist wohl eine gute Portion Gelassenheit – und die Hoffnung auf das nächste Spiel.
ÖGB-Arbeitsrechtsexpertin Verena Weilharter
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