A10: Abfahrtssperren für Transitverkehr ab 10. Juli
Auf der A10 in Salzburg gelten ab 10. Juli Abfahrtssperren für Transitverkehr.
Vom 10. Juli, 10.00 Uhr, bis zum 13. September, 24.00 Uhr werden auf der Tauernautobahn A10 zwischen der Stadt Salzburg und Zederhaus Abfahrtssperren für Transitfahrzeuge angeordnet.
Die Autobahn verlassen dürfen nur jene, deren Fahrtziel in Österreich liegt. Ziel der Maßnahme ist es, Ausweichverkehr zu verhindern und die Gemeinden entlang der A10 zu entlasten.
Betroffene Abfahrten
Die Sperren betreffen den Abschnitt von der Stadt Salzburg bis Zederhaus. Genannte Abfahrten reichen unter anderem von Puch-Urstein über Hallein, Kuchl, Golling-Abtenau, Werfen und Pfarrwerfen bis zu Flachau, Flachauwinkel und Zederhaus.
Durchfahrtssperren in Ortszentren
Zusätzlich gelten Durchfahrtssperren in mehreren Gemeinden, etwa in Anif, Grödig, Elsbethen, Großgmain, Wals-Siezenheim und in der Stadt Salzburg. Ausgenommen sind Ziel- und Quellverkehr im Land Salzburg, in einzelnen Fällen gelten lokale Ausnahmen nur für betroffene Gemeinden.
Kontrollen werden je nach Verkehrslage durchgeführt, die Maßnahmen setzt das Land Salzburg um. Ähnliche Sperren waren bereits zu Pfingsten aktiviert.
Die Regelung gilt durchgehend, nicht nur an Wochenenden, und betrifft den gesamten genannten Zeitraum vom 10. Juli bis 13. September.
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