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Hölzerner Richterhammer mit goldenem Ring auf einem Holztisch
Ein Richterhammer liegt auf einem Tisch in einem Gerichtssaal.

Nach einer Entscheidung des OLG Innsbruck wird der Fall am Landesgericht weiter behandelt. Es geht um eine Hotelrechnung von rund 13.800 Euro.

Das Oberlandesgericht Innsbruck hat entschieden, dass das Strafverfahren gegen Jimi Blue Ochsenknecht am Landesgericht Innsbruck weitergeführt wird. Die Beschwerde der Staatsanwaltschaft war damit erfolgreich.

Der Schauspieler musste sich im August 2025 am Landesgericht Innsbruck wegen einer nicht bezahlten Hotelrechnung verantworten. Der Betrag wird mit rund 13.800 Euro angegeben, der Vorwurf betraf den Verdacht des schweren Betrugs.

Damals wurde das Verfahren diversionell erledigt. Anstelle einer Verurteilung war eine Geldbuße vorgesehen.

Begründung des Oberlandesgerichts

Der Senat sah in Ochsenknechts Verantwortung und in der erfolgten Schadensgutmachung keine ausreichende Grundlage für eine Verantwortungsübernahme, aus der sich ein Unrechtsbewusstsein ableiten ließe.

Gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts Innsbruck ist kein Rechtsmittel mehr möglich. Ein neuer Termin am Landesgericht Innsbruck steht noch nicht fest.

Es gilt die Unschuldsvermutung.

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