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Stapel weißer Dokumente mit schwarzen Klammern auf einem Holztisch in einem Büro
Stapel von Dokumenten der Tierseuchenbeitragsliste 2026 auf einem Tisch im Gemeindeamt Tristach.

Die Einsicht ist während der Amtsstunden möglich. Angegeben sind dafür Montag bis Freitag jeweils 8 bis 13 Uhr.

Die Tierseuchenbeitragsliste 2026 ist im Gemeindeamt Tristach von 13. bis einschließlich 20. Juli öffentlich einsehbar.

Die Einsicht ist während der Amtsstunden möglich. Angegeben sind dafür Montag bis Freitag jeweils 8 bis 13 Uhr.

Rechtliche Grundlage ist das Gesetz über den Tierseuchenfonds, LGBl. Nr. 33/2019, zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 35/2025.

Für Einhufer und Neuweltkamele wie Lamas und Alpakas über ein Jahr sowie für Rinder über drei Monate ist ein Pflichtbeitrag von 3,50 Euro je Tier vorgesehen. Bei Schweinen über 50 Kilogramm Lebendgewicht sowie bei Schafen und Ziegen über sechs Monate beträgt der Beitrag 1,20 Euro je Tier.

Für die Berechnung werden Tierzahlen herangezogen, die das Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Landesveterinärdirektion, auf Basis von AMA-Daten bekannt gegeben hat.

Tierbesitzerinnen und Tierbesitzer können beim Gemeindeamt Tristach Einspruch einbringen. Dafür bleiben nach dem Ende der Einsichtsfrist höchstens drei Tage.

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