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Eine Frau hält ein Smartphone mit Apps von TikTok, Instagram, YouTube und Snapchat.

Der Entwurf sieht Altersnachweise für bestimmte soziale Netzwerke vor. Bei planmäßigem Verfahren könnte das Gesetz im Jänner 2027 gelten.

Für bestimmte soziale Netzwerke soll in Österreich künftig ein Mindestalter von 14 Jahren gelten. Die Bundesregierung hat den dafür vorgesehenen Entwurf in die Begutachtung gegeben und bei der EU-Kommission zur Notifizierung eingereicht.

Die rechtliche Grundlage sollen Änderungen im Audiovisuellen Mediendienste-Gesetz, kurz AMD-G, bilden. Erfasst wären etwa TikTok, Instagram, YouTube und Snapchat, während Messenger wie WhatsApp nicht unter die Regelung fallen.

Ziel des Vorhabens ist, Kinder vor problematischen Inhalten und suchtfördernden Funktionen zu schützen. Dazu zählen Empfehlungssysteme mit überwiegend fremden Inhalten, Endlos-Feeds, automatische Wiedergabe, Belohnungen für fortlaufende Nutzung, Push-Nachrichten bei Inaktivität und unerwünschte Kontaktaufnahmen durch fremde Konten.

Beim Anlegen eines Kontos wäre ein Altersnachweis erforderlich. Zertifizierte Drittanbieter oder die ID Austria könnten diese Prüfung übernehmen. Die Zielplattform soll dabei nur erfahren, ob das erforderliche Alter erreicht ist, während der Verifizierungsanbieter die verwendete Plattform und den Zeitpunkt nicht nachvollziehen können soll. Bereits bestehende Konten müssten beim Inkrafttreten überprüft werden.

Für die Einhaltung wären die Plattformbetreiber verantwortlich. Sehr großen Plattformen drohen bei Verstößen Geldstrafen von bis zu sechs Prozent ihres weltweiten Jahresumsatzes. Kindgerechte Bereiche ohne suchtfördernde Funktionen dürften weiterhin angeboten werden.

Bei einem planmäßigen Begutachtungs- und Notifizierungsverfahren könnte das Gesetz im Jänner 2027 in Kraft treten. Für Plattformen ist eine Übergangsfrist bis 1. April vorgesehen. Die Bundesregierung unterstützt daneben weiterhin ein EU-weites Mindestalter, will die Altersgrenze von 14 Jahren aber auch national verbindlich festlegen.

Bundeskanzler Christian Stocker bezeichnete den Entwurf als wichtigen Schritt zum Schutz junger Menschen, Vizekanzler und Medienminister Andreas Babler als guten Tag aus Sicht der Kinder. FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker kritisierte das Vorhaben als Angriff auf die Meinungs- und Informationsfreiheit junger Menschen. Die Grünen nannten den Entwurf schwammig und kündigten eine Prüfung Absatz für Absatz an. Der Handelsverband begrüßte den Gesetzesentwurf. Die Bundesjugendvertretung bewertete ihn als sinnvollen Schritt, sofern die dadurch gewonnene Zeit für eine bessere Vorbereitung junger Menschen auf soziale Medien genutzt wird.

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