EU-Parlament bestätigt Entschädigung ab drei Stunden
Das EU-Parlament hat neue Fluggastrechte beschlossen. Der Entschädigungsanspruch bleibt ab drei Stunden Verspätung bestehen, dazu kommen neue Gepäckregeln.
Das EU-Parlament hat die Reform der Fluggastrechte angenommen. Der Entschädigungsanspruch bleibt ab drei Stunden Verspätung bestehen.
Für Flüge bis 1.500 Kilometer sind 250 Euro vorgesehen. Bei Strecken bis 3.500 Kilometer sind es 400 Euro, darüber 600 Euro.
Geld gibt es nur, wenn die Fluglinie für die Verspätung verantwortlich ist. Naturkatastrophen, extremes Wetter und Streiks zählen zu den Ausnahmen von der Zahlungspflicht.
Mehr Rechte beim Buchen
Der angezeigte Preis muss künftig ein kleines Handgepäckstück enthalten. Zusätzliches Handgepäck darf weiter extra kosten.
Familien mit minderjährigen Kindern sollen Sitzplätze nebeneinander ohne Aufpreis buchen können. Wer will, muss digitale Boardingpässe nicht annehmen und kann einen Papier-Pass verlangen.
Sowohl Luftfahrtgesellschaften aus der Europäischen Union als auch sämtliche weiteren Lufttransportunternehmen mit Abflügen von Standorten in der EU müssen diese Bestimmungen befolgen. Der Vorschlag stammt aus dem Jahr 2013, nach der politischen Einigung im Juni 2025 folgte die Abstimmung im Parlament im Juli 2026, dem nun noch der Rat zustimmen muss.
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