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Brennende Kerzen in roten und durchsichtigen Gläsern neben weißen Blumen auf einem Steinabsatz an einer Gedenkstätte.

Ein neuer Erlass verlangt bei Polizeieinsätzen an Gedenkstätten klare Zuständigkeiten, Dokumentation und Deeskalation.

Das Innenministerium hat einen Erlass für Polizeieinsätze an Gedenkstätten und Erinnerungsorten vorgelegt. Er folgt auf den umstrittenen Großeinsatz am Peršmanhof in Unterkärnten vor einem Jahr.

Bei einem Einschreiten muss die Polizei die historische Bedeutung des jeweiligen Ortes in die Verhältnismäßigkeitsprüfung einbeziehen. Vor geplanten Einsätzen sollen die gesetzlichen Zuständigkeiten geklärt sein. Vorbereitung und Durchführung müssen nachvollziehbar dokumentiert werden.

Der Erlass sieht außerdem vor, frühzeitig das Gespräch mit Veranstalterinnen und Veranstaltern, Betreiberinnen und Betreibern oder Kuratorien zu suchen. Deeskalation soll vor repressiven Maßnahmen stehen. Bei rechtswidrigen Störungen unterhalb der Strafrechtsschwelle soll zunächst aufgeklärt werden. Weitere Schritte sind sorgfältig abzuwägen.

Die Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit und die Landespolizeidirektionen sollen Fortbildungen ermöglichen. In zweisprachigen Gebieten ist auch vorgesehen, die Sprachkenntnisse der Bediensteten weiter auszubauen.

Die Vorgaben greifen Empfehlungen der nach dem Einsatz eingesetzten multiprofessionellen Analysekommission auf. Ein Zwischenbericht weist neun von 13 Empfehlungen als vollständig umgesetzt aus, vier weitere als teilweise verwirklicht. Der Endbericht ist für Ende Oktober 2026 angekündigt.

Am 27. Juli 2025 dauerte ein Einsatz von Polizei und weiteren Behörden am Peršmanhof rund vier Stunden. Während dort ein antifaschistisches Camp stattfand, bestand der Verdacht auf Verwaltungsübertretungen wegen falsch aufgestellter Zelte. Beteiligt waren unter anderem Polizei, LSE und BFA, die Schnelle Interventionsgruppe, eine Diensthundeführerin und ein Polizeihubschrauber. Der Einsatz löste auch in Slowenien deutliche Kritik aus.

Der im Oktober 2025 präsentierte Abschlussbericht der Analysekommission warf dem Einsatzleiter vor, den Einsatz ohne Abstimmung mit Vorgesetzten eingeleitet und geführt zu haben, obwohl er dafür weitgehend nicht zuständig gewesen sei. Dem Bezirkshauptmann wurde vorgehalten, bei einer Beobachterrolle geblieben zu sein. Ein BFA-Beamter soll Festnahmen ausgesprochen haben, ohne dazu ermächtigt gewesen zu sein.

Der Peršmanhof ist heute Museum und Gedenkstätte für den Widerstand slowenischer Partisanen gegen das NS-Regime. Am 25. April 1945 töteten Nationalsozialisten dort elf kärntnerslowenische Zivilistinnen und Zivilisten, darunter Kinder.

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