Kritik an Tiroler Kinder- und Jugendhilfe: Ruf nach klaren Regeln
Eltern und die Gruppe Mütter vor Gericht kritisieren Kindesabnahmen in Tirol und verlangen transparente, einheitliche Maßstäbe.
Eltern sowie die Selbsthilfegruppe Mütter vor Gericht kritisieren Entscheidungen der Tiroler Kinder- und Jugendhilfe bei Obsorgeentzügen. Sie halten die Begründungen in einzelnen Fällen für willkürlich, abwertend und tendenziös.
Der Innsbrucker Rechtsanwalt Christian Ortner beschreibt Fälle, in denen Müttern widersprüchliche Schlüsse aus dem Verhalten ihrer Kinder zugeschrieben würden: Weine ein Kind beim Abschied, werde dies gegen die Mutter ausgelegt. Bleibe es ruhig, werde eine fehlende enge Bindung unterstellt.
Kritik an Beurteilung der Erziehungsfähigkeit
Auch Alltagsentscheidungen könnten nach Ortners Darstellung negativ bewertet werden. Als Beispiel nennt er ein Kind, das im Winter ohne dicke Jacke das Haus verlassen darf. Sozialarbeiterinnen, Sozialarbeiter oder Gutachter könnten darin eine mangelnde Erziehungsfähigkeit der Mutter sehen.
Ortner verweist auf Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Demnach dürfe bei Eingriffen in das Familienleben nicht allgemein die Erziehungsfähigkeit beurteilt werden. Maßgeblich seien nachgewiesene Gewalt oder Vernachlässigung.
Gerichtliche Schritte gegen die Abnahme eines Kindes seien für Eltern aus seiner Sicht in der Praxis kein ausreichender Schutz. Gegengutachten sowie Stellungnahmen aus dem Umfeld der Familie würden oft kaum beachtet. Zudem könne ein Verfahren ein Kostenrisiko von Zehntausenden Euro mit sich bringen.
Susanne Wunderer, Leiterin der Gruppe Mütter vor Gericht, beanstandet die Qualität der Kinder- und Jugendhilfe. Sie fordert nachvollziehbare und einheitliche Maßstäbe für die Beurteilung des Kindeswohls sowie stärkere Kontrolle und mehr Transparenz. Als weitere Forderung wird eine Ombudsstelle für mehr Unabhängigkeit genannt.
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