Nachrichten.jetzt als Google-Quelle bevorzugen
Eine Hand unterschreibt ein Dokument auf einem Holztisch neben einer blauen Geldbörse und Münzen.

Seit 17. Juli gilt für Verbraucher im Privatkonkurs wieder eine fünfjährige Abschöpfungsfrist. Rechtzeitig beantragte Tilgungspläne bleiben möglich.

Für Verbraucher gilt im Privatkonkurs seit 17. Juli 2026 wieder grundsätzlich eine fünfjährige Abschöpfungsfrist. Die 2021 eingeführte und von Beginn an befristete Möglichkeit eines dreijährigen Tilgungsplans ist für diese Gruppe ausgelaufen.

Entscheidend ist laut AKV EUROPA nicht der Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung, sondern wann der Antrag auf ein Abschöpfungsverfahren in Form eines Tilgungsplans bei Gericht eingelangt ist. Auch bei Verfahren, die bis 16. Juli 2026 eröffnet wurden, kommt der Tilgungsplan nicht mehr zur Anwendung, wenn bis dahin kein entsprechender Antrag gestellt worden war.

Wurde ein Antrag auf einen Tilgungsplan hingegen bereits vor dem 17. Juli 2026 gemeinsam mit einem Eröffnungsantrag eingebracht und eröffnet das Insolvenzgericht das Verfahren erst danach, bleibt die frühere Regelung anwendbar.

Die Bestimmungen zum Zahlungsplan bleiben unverändert. Bei der Angemessenheitsprüfung ist weiterhin die Einkommenssituation der folgenden drei Jahre maßgeblich. Der AKV EUROPA kündigte an, bei Zahlungsplänen künftig wieder Zahlungsfristen von fünf Jahren einzufordern, wenn bei deren Ablehnung ein fünfjähriges Abschöpfungsverfahren folgen würde.

Ein Privatkonkurs ist ein Schuldenregulierungsverfahren für natürliche Personen, die bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens kein Unternehmen betreiben. Nach Auffassung des AKV EUROPA gilt daher auch ein ehemaliger Unternehmer bei einem erst später beantragten Privatkonkurs als Verbraucher und kann keinen Tilgungsplan beanspruchen.

Für natürliche Personen, die bei Insolvenzeröffnung ein Unternehmen betreiben, wird ein Firmenkonkurs eröffnet. Wird das Einzelunternehmen während dieses Verfahrens geschlossen und verwertet, kann anschließend im landesgerichtlichen Verfahren ein Zahlungsplan oder bei dessen Ablehnung ein Abschöpfungsverfahren zur Entschuldung genutzt werden. Laut AKV EUROPA überwiegt dazu die Ansicht, dass ein dreijähriger Tilgungsplan weiterhin möglich ist. Eine Gegenmeinung qualifiziert ehemalige Unternehmer nach der Verwertung als Verbraucher. Die weitere Praxis bleibt abzuwarten.

Der AKV EUROPA hatte sich in einer am 10. Juni 2026 an den Justizausschuss übermittelten Stellungnahme für das Auslaufen des Tilgungsplans für Verbraucher ausgesprochen. Verfasst wurde sie von Mag. Franz Blantz, Bereichsleitung Insolvenz, und Dr. Cornelia Wesenauer, Abteilungsleitung Insolvenz Wien/Niederösterreich/Burgenland.

Deine Meinung zu diesem Artikel?

Kommentare

Die Reihenfolge berücksichtigt Likes, Dislikes, Antworten und Aktualität.

Kommentare kannst Du auf diesem Gerät aktuell nur lesen.

Kommentare nur in der iOS-App

Zum Kommentieren bitte die iOS-App verwenden.

Öffne oder installiere die App, um diesen Beitrag dort zu kommentieren.

Installieren

Am Desktop kannst Du zusätzlich den QR-Code rechts unten scannen.