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Grüne Zapfpistole steckt im Tank eines weißen Autos an einer Tankstelle.

Die Fachgruppe Energiehandel warnt vor höheren Kosten durch das geplante EEG-V und fordert eine grundlegende Überarbeitung des Entwurfs.

Die Fachgruppe Energiehandel der Wirtschaftskammer Tirol fordert eine umfassende Überarbeitung des geplanten Erneuerbaren-Energien-Gesetzes Verkehr (EEG-V). Nach ihrer Einschätzung gehen die vorgesehenen Regelungen an den aktuellen Marktbedingungen vorbei und könnten den Wettbewerb beeinträchtigen sowie zu höheren Kosten führen.

Mit dem EEG-V soll der Anteil erneuerbarer Energien im Verkehrssektor erhöht werden. Dieses Ziel unterstützt die Fachgruppe grundsätzlich. Sie weist jedoch darauf hin, dass die geplanten Vorgaben teilweise kaum erfüllbar seien und bei Nichterreichen erhebliche finanzielle Belastungen auf die Unternehmen zukommen könnten.

Nach Ansicht der Branche würden die betroffenen Betriebe diese zusätzlichen Kosten an ihre Kundinnen und Kunden weitergeben müssen. Dadurch könnten Kraftstoffe, Transporte und Lieferungen teurer werden. Die Fachgruppe geht davon aus, dass sich diese Preissteigerungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette auswirken und die Inflation zusätzlich anheizen könnten.

Kritik übt die Fachgruppe auch an der aus ihrer Sicht fehlenden Technologieoffenheit des Gesetzesentwurfs. Während Strom regulatorisch durch eine Vierfachanrechnung begünstigt werde, erschwerten umfangreiche Nachweispflichten, zusätzliche Auflagen und langwierige Anerkennungsverfahren den Einsatz von Biokraftstoffen.

Alexander Gutmann, Obmann der Fachgruppe Energiehandel der Wirtschaftskammer Tirol, verweist außerdem auf seit mehr als einem Jahr andauernde Verzögerungen beim Umweltbundesamt. Dadurch kämen nach Darstellung der Fachgruppe nicht ausreichend anrechenbare Biokraftstoffe auf den Markt. Auch Anträge zur Anerkennung von HVO-Rohstoffen würden seit Monaten verzögert. Viele Energiehändler müssten deshalb Rückstellungen in Millionenhöhe bilden, weil Biokraftstoffanträge nicht rechtzeitig geprüft würden. Das Vorgehen bewertet die Fachgruppe als EU-rechtswidrig und als Form von Behördenwillkür.

Nach Einschätzung der Fachgruppe könnten insbesondere kleinere Energiehändler in ihrer Existenz gefährdet sein. Bereits die Spritpreisbremse, die der Bevölkerung eine Ersparnis von 0,8 Cent pro Liter bringen soll, habe kleineren Anbietern Wettbewerbsnachteile gebracht. Die Belastungen durch das EEG-V könnten diese Entlastung nach Angaben der Fachgruppe um ein Vielfaches übersteigen.

Wenn der Gesetzesentwurf so kommt, bringt er die Inflation zusätzlich in Schwung, schwächt den Wettbewerb und steht in direktem Widerspruch zu den erklärten Zielen der Industriepolitik. Der Entwurf ist abzulehnen und muss rigoros überarbeitet werden. Wir brauchen Technologieneutralität und realistische Ziele statt Gold Plating und zusätzlicher Belastungen für Konsumentinnen und Konsumenten und den Wirtschaftsstandort.

Alexander Gutmann, Obmann der Fachgruppe Energiehandel der Wirtschaftskammer Tirol

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