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Leerer Plenarsaal des Kärntner Landtags mit hufeisenförmigen Tischen und großem Wandgemälde

Landtagspräsident Andreas Scherwitzl berief am Dienstag eine Präsidialkonferenz zu dem beantragten Untersuchungsausschuss ein.

Der Untersuchungsausschuss zu den Veräußerungen des Landesjugendheims Görtschach und des Feriendorfes Ossiacher See wird mit 15. Juli eingesetzt.

Landtagspräsident Andreas Scherwitzl berief am Dienstag eine Präsidialkonferenz zu dem beantragten Untersuchungsausschuss ein. Seine Bedenken, die auch vom Verfassungsdienst des Landes geteilt worden waren, konnten nach seinen Angaben ausgeräumt werden, weil der Untersuchungsgegenstand konkretisiert und der inhaltliche Zusammenhang hergestellt wurde.

Untersucht wird das Verhalten von Organen der Landesverwaltung, einschließlich der Ausübung wirtschaftlicher Beteiligungs- und Aufsichtsrechte des Landes, bei der Vorbereitung und Durchführung der Veräußerung des Landesjugendheims Görtschach und des Feriendorfes Ossiacher See.

Die Präsidialkonferenz des Kärntner Landtags hatte sich bereits mehrfach mit dem vom freiheitlichen Oppositions-Klub beantragten Untersuchungsausschuss zu den Themen Landesjugendheim Görtschach, Feriendorf Ossiacher See und Flughafen Klagenfurt befasst.

Vor rund zwei Wochen legte Scherwitzl in einer Präsidialkonferenz ein Gutachten des Verfassungsdienstes des Landes vor. Demnach konnte der ursprüngliche Antrag nicht angenommen werden. Der Landtagspräsident erteilte einen Verbesserungsauftrag entsprechend allen gesetzlichen Vorgaben.

Die Landtagsparteien nominieren die neun gesetzlich vorgesehenen Mitglieder des Untersuchungsausschusses nach dem Verhältniswahlrecht und melden sie bis einschließlich 21. Juli dem Landtagspräsidenten. Auf die SPÖ entfallen vier Mitglieder, auf FPÖ und ÖVP je zwei sowie auf Team Kärnten ein Mitglied.

Die antragstellenden freiheitlichen Abgeordneten müssen den Obmann des Untersuchungsausschusses vorschlagen. Ab 22. Juli kann sich der Ausschuss konstituieren und seine Arbeit aufnehmen. Jede Landtagspartei kann unabhängig von ihrer Größe einmal pro Legislaturperiode einen Untersuchungsausschuss einsetzen. Darüber hinaus kann ein Viertel der Mitglieder des Landtags die Einsetzung eines solchen Ausschusses verlangen.

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