Mehr Nachrichten.jetzt bei Google sehen
Graue Drohne mit rotierenden Propellern vor einer Berglandschaft mit grünen Hängen.Bild mit KI erstellt

Der ÖAMTC nennt für Drohnenflüge in den Bergen stabile Wetterbedingungen, Sichtkontakt und maximal 120 Meter Flughöhe.

Drohnenflüge in den Bergen ermöglichen eindrucksvolle Luftaufnahmen, stellen Pilotinnen und Piloten laut ÖAMTC aber vor besondere Herausforderungen. Neben der Technik seien rechtliche Rahmenbedingungen, Wetterverhältnisse und Rücksichtnahme auf Menschen und Natur wichtig. Eine sorgfältige Planung sei Voraussetzung für einen sicheren Drohneneinsatz im alpinen Gelände.

Viele alpine Regionen, darunter Nationalparks, Natura-2000-Zonen und Vogelschutzgebiete, unterliegen Einschränkungen oder sind für Drohnenflüge gesperrt. Teilweise sind individuelle Genehmigungen erforderlich. Der ÖAMTC empfiehlt, sich vorab über erlaubte Flugzonen zu informieren, und verweist auf seine kostenlose Drohnen-Info-App. Zudem ist eine Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben.

ÖAMTC rät zur technischen Vorbereitung

Der ÖAMTC rät, vor dem Start geladene Akkus, intakte Propeller und Ersatzteile zu prüfen. Auf unebenem oder steinigem Untergrund kann ein Landepad die Sicherheit beim Start und bei der Landung erhöhen. Pilotinnen und Piloten sollten zudem Flugmodi wie die automatische Rückkehrfunktion und die Hinderniserkennung kennen.

Im Gebirge können sich Wetter, Wind und Sichtverhältnisse innerhalb kurzer Zeit ändern. Für einen sicheren Flug seien stabile Bedingungen und gute Sichtverhältnisse erforderlich. Dünne Luft in großer Höhe kann die Flugleistung beeinflussen, Kälte kann die Akkulaufzeit verkürzen. Die Geländeform erschwert zudem die Einschätzung der tatsächlichen Flughöhe.

ÖAMTC nennt 120 Meter als maximale Flughöhe

Grundsätzlich gilt eine maximale Flughöhe von 120 Metern. Höhere Flüge sind nur mit entsprechender Bewilligung zulässig. Die Drohne soll stets mit Sichtverbindung gesteuert werden, damit jederzeit eingegriffen werden kann. Der ÖAMTC rät außerdem, genügend Abstand zu unbeteiligten Personen zu halten, weil das Betriebsgeräusch in ruhiger Umgebung als störend wahrgenommen werden kann.

Fremde Menschen dürfen ohne ihre Zustimmung nicht gefilmt oder fotografiert werden. Auch die Veröffentlichung solcher Aufnahmen im Internet ist ohne Einwilligung nicht erlaubt.

Wildtiere, Weidetiere und Vögel reagieren laut ÖAMTC häufig sensibel auf Drohnen. Der Mobilitätsclub rät, Abstand zu Tieren zu halten und Schutzgebiete strikt zu meiden. Greifvögel können Drohnen angreifen, wenn sie sich bedroht fühlen. Die Drohnen-Info-App bietet Karten mit Flugzonen und Wetterinformationen sowie rechtliche Grundlagen und die Möglichkeit, wichtige Dokumente digital zu speichern. In ÖAMTC-Fahrtechnik-Zentren werden zudem Trainings zum Umgang mit Drohnen unter professioneller Anleitung angeboten.

Deine Meinung zu diesem Artikel?

Kommentare

Die Reihenfolge berücksichtigt Likes, Dislikes, Antworten und Aktualität.

In der App mitdiskutieren

Öffne diesen Beitrag in der Nachrichten.jetzt-App und schreib Deine Meinung dazu.

Die App ist kostenlos für iPhone und Android verfügbar.

Beitrag in der App öffnen

Am Laptop zeigt Dir der Button einen QR-Code für den passenden App-Store.