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Stapel bunter Akten auf einem Holztisch in einem Gerichtssaal mit Wappen an der WandBild mit KI erstellt

Ein 16-Jähriger ist in zwei Anklagepunkten freigesprochen worden. Widersprüchliche Angaben des einzigen Zeugen reichten dem Gericht nicht.

Das Landesgericht Klagenfurt hat den 16-Jährigen in beiden Anklagepunkten freigesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Eindeutig belegen ließen sich die Vorwürfe wegen der widersprüchlichen Aussagen des einzigen Zeugen nicht. Richter Uwe Dumpelnik sagte, der Angeklagte sei radikalisiert und stelle eine Gefährdung dar. Dennoch könne man ihm die beiden Anklagepunkte nicht vorwerfen.

Bedrohungsvorwurf betraf Mithäftling in Klagenfurt

Der Vorwurf der gefährlichen Bedrohung bezog sich auf einen Mithäftling in der Justizanstalt Klagenfurt. Der 16-Jährige soll ihm gesagt haben: „Ich bin ein Mensch, der alle Ungläubigen töten würde.“

Außerdem soll er den Mann mit dem Tod bedroht haben, weil dieser kein gläubiger Moslem sei. In der Verhandlung erklärte der Jugendliche, diese Äußerungen seien nicht ernst gemeint gewesen.

Ein weiterer Vorwurf bezog sich auf einen erfolglosen nächtlichen Versuch des Beschuldigten, per Rufkontakt einen anderen Häftling zu erreichen. Dabei soll es sich um den Attentäter von Villach gehandelt haben. Der 16-Jährige soll dessen Taten gutgeheißen haben.

Der Jugendliche ist einschlägig amtsbekannt. Vor einem Jahr wurde er wegen der Planung eines Terroranschlags auf den Wiener Westbahnhof zu zwei Jahren teilbedingter Haft verurteilt. Diese Strafe verbüßt er in der Justizanstalt Klagenfurt.

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