Gutachten prüfen Zurechnungsfähigkeit des 18-Jährigen
Bild mit KI erstellt Die Staatsanwaltschaft Korneuburg beauftragte chemische und psychiatrische Gutachten. Der 18-Jährige befindet sich in Untersuchungshaft.
Die Staatsanwaltschaft Korneuburg hat im Fall eines in Langenzersdorf getöteten 29-jährigen Wieners zwei Gutachten veranlasst. Blut- und Harnproben des 18-jährigen Beschuldigten werden chemisch untersucht. Zusätzlich soll ein psychiatrisches Gutachten seine Zurechnungsfähigkeit zur Tatzeit beurteilen.
Das Landesgericht Korneuburg ordnete am Samstag Untersuchungshaft über den 18-Jährigen aus dem Bezirk Korneuburg an.
Vorläufiger Obduktionsbefund nennt schwere Verletzungen
Als Todesursache des 29-Jährigen wurden massive Gewalteinwirkungen am Hals sowie stumpfe Traumata an Schädel, Brustkorb und Bauch festgestellt.
Bei Einvernahmen durch das Landeskriminalamt zeigte sich der Beschuldigte laut Polizei geständig. Die beiden Männer sollen einander über Snapchat kennengelernt und sich in der Nacht auf Donnerstag in einem Einfamilienhaus in Langenzersdorf getroffen haben.
Ermittlungen zum möglichen Motiv laufen weiter
Die Ermittler prüfen weiterhin das Motiv. Als Möglichkeit steht ein Hassverbrechen im Raum, weil der Beschuldigte von einer homosexuellen Orientierung des Opfers ausgegangen sein soll. Er dürfte der sogenannten Pedo-Hunter-Szene angehören.
Anhaltspunkte für weitere Tatbeteiligte gibt es nach Angaben der Staatsanwaltschaft nicht. Die Verteidigerin des 18-Jährigen erklärte, ihr Mandant könne unter Drogeneinfluss gestanden haben. Sie sprach von viel Ecstasy und hielt eine durch Drogenkonsum ausgelöste Ausnahmetat sowie eine aufgehobene Zurechnungsfähigkeit für möglich.
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