Kärnten finanziert 200 weitere Katzenkastrationen

Das Land Kärnten stellt Mittel für 200 weitere Kastrationen von Streunerkatzen bereit. Die Fördermittel für 1.333 Eingriffe sind ausgeschöpft.
Das Kärntner Streunerkatzen-Kastrationsprojekt wird in diesem Jahr ausgeweitet. Das Land stellt zusätzliche Mittel für 200 weitere Kastrationen bereit, nachdem die Fördermittel für 1.333 Eingriffe vollständig ausgeschöpft wurden.
Das ursprünglich vorgesehene Kontingent war von 2025 auf 2026 bereits um mehr als 300 Kastrationen erhöht worden. Nach Angaben von Tierschutz-Landesrätin Beate Prettner gehen weiterhin Anträge von Gemeinden ein, die zusätzliche Unterstützung benötigen.
Kommunen beantragen Förderungen
83 Kärntner Gemeinden beteiligen sich heuer freiwillig am gemeinsamen Kastrationsprojekt des Landes Kärnten, des Kärntner Gemeindebunds und der Tierärztekammer Kärnten. Die Kommunen dienen als Anlaufstelle für besorgte Bürgerinnen und Bürger oder Tierschutz-Vereine und beantragen die Förderungen. Tierärztinnen und Tierärzte übernehmen die Kastration und die Kennzeichnung mit Mikrochip sowie einen finanziellen Beitrag.
Die Firma ANIMAL DATA unterstützt das Projekt durch die Vorregistrierung der Mikrochips. Parallel dazu wird das Kastrationsprojekt für landwirtschaftliche Betriebe laut Land sehr gut angenommen.
Kastrationen nahmen seit 2018 deutlich zu
Seit dem Start des Projekts im Jahr 2018 hat sich die Zahl der jährlich durchgeführten Kastrationen mehr als verdreifacht, mit steigender Tendenz. Tierheime berichten zugleich von weniger abgegebenen Katzenbabys.
Prettner bezeichnet die Kastration als die einzige nachhaltige und tierschutzgerechte Möglichkeit, die unkontrollierte Vermehrung von Streunerkatzen einzudämmen. Sie sagt, jede kastrierte Katze verhindere weiteres Tierleid, weniger unversorgte Jungtiere, weniger kranke und verletzte Tiere sowie eine geringere Ausbreitung von Krankheiten.
Die Landesrätin appelliert an Katzenhalterinnen und Katzenhalter, Freigänger-Katzen kastrieren zu lassen. Für Freigänger-Katzen gilt in Österreich die gesetzliche Kastrationspflicht.
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