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Stapel von Akten und Ordnern auf einem Holztisch in einem Gerichtssaal.Bild mit KI erstellt

Das OLG Innsbruck hat den Einspruch gegen die Mordanklage im Fall Daniela Kammerer verworfen. Ein Termin für den Geschworenenprozess fehlt noch.

Der Weg zu einem Geschworenenprozess im Fall Daniela Kammerer ist frei. Das Oberlandesgericht Innsbruck hat den Einspruch der Verteidigung gegen die Mordanklage abgewiesen. Wann verhandelt wird, ist weiterhin offen.

Dem heute 42 Jahre alten ehemaligen Studienkollegen wird vorgeworfen, die 19-jährige Betriebswirtschaftsstudentin aus Niederösterreich am frühen Morgen des 23. Juni 2005 mit zwei Messerstichen in Brust und Rücken getötet zu haben. Ihre Leiche wurde vor einer Telefonzelle im Innsbrucker Rapoldipark gefunden. Zuvor hatten Kammerer und der Beschuldigte eine Studentenparty besucht. Die Tat geschah zwei Tage vor ihrem 20. Geburtstag.

DNA-Spur führte Anfang Mai zur Anklage

Anfang Mai erhob die Staatsanwaltschaft in dem Cold Case Anklage. Sie stützt sich auf DNA des Beschuldigten am Filter einer kaum gerauchten Zigarette, die in der Telefonzelle lag. Nach Auffassung der Anklage muss der Mann deshalb am Tatort gewesen sein. Die Spur sei durch weiterentwickelte gerichtsmedizinische Methoden verwertbar geworden, die 2013 noch nicht zur Verfügung gestanden hätten. Nach fast 21 Jahren, in denen auch andere Personen überprüft wurden, bestehe nur noch gegen den 42-Jährigen ein konkreter Verdacht.

Bereits kurz vor Weihnachten 2013 war der aus Australien kommende Mann am Flughafen Wien-Schwechat von Cold-Case-Experten des Bundeskriminalamts festgenommen worden. Damals beruhten die Ermittlungen unter anderem auf DNA-Spuren an der Leiche, an der Kleidung der Studentin und an den Griffen ihres Fahrrads. Eine DNA-Spur an ihrer Kleidung erwies sich später als weniger aussagekräftig als zunächst angenommen. Nach sieben Wochen kam der Mann frei, im Februar 2014 wurde das Ermittlungsverfahren eingestellt.

Der Beschuldigte bestreitet die Vorwürfe. Seine Verteidigung verweist auf ein Privatgutachten zum Zigarettenfilter und hält die damaligen Untersuchungsmethoden bereits für ausreichend. Sie bezweifelt zudem, dass es neue Spuren gebe, und nennt andere mögliche Erklärungen dafür, wie DNA auf den Filter gekommen sein könnte. Außerdem kritisiert sie die Tatortarbeit, die Ermittlungen nach einem anderen Täter sowie den Umgang mit Beweismitteln. Für den Fall einer Verhandlung will der Beschuldigte nach Innsbruck kommen.

Mit dem Einspruch hatte die Verteidigung das Verbot einer wiederholten Strafverfolgung nach dem Grundsatz „Ne bis in idem“ geltend gemacht. Das Oberlandesgericht sah dieses Hindernis nicht und nahm eine Verurteilungswahrscheinlichkeit an. In einer früheren Entscheidung hatte das Gericht nach Angaben der Anklage keinen dringenden, aber einen konkreten Tatverdacht gegen den 42-Jährigen festgestellt. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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