Neue Führerscheinregeln ab 1. September
Bild mit KI erstellt Ab 1. September gelten für C- und D-Klassen ab 60 fünf Jahre. Internationale Führerscheine nach Wiener Übereinkommen gelten drei Jahre.
Mit 1. September tritt die 23. Novelle zum Führerscheingesetz in Kraft. Sie ändert unter anderem Gültigkeitsdauern von Lenkberechtigungen, Fristen bei Führerscheinprüfungen und Regeln nach dem Verlust eines Führerscheins.
Für die Führerscheinklassen C und D gilt ab dem 60. Lebensjahr künftig eine Befristung von fünf Jahren. Bisher musste die Lenkberechtigung ab diesem Alter alle zwei Jahre verlängert werden.
Internationale Führerscheine gelten länger
Internationale Führerscheine nach dem Wiener Übereinkommen gelten künftig drei Jahre statt bisher ein Jahr. Das Übereinkommen wird von rund 90 Staaten angewandt. Internationale Führerscheine nach anderen Übereinkommen bleiben ein Jahr gültig, darunter jene für die USA und Kanada.
Nach einer nicht bestandenen Führerscheinprüfung ist ein Wiederantritt künftig nach zwölf Tagen statt nach zwei Wochen möglich. Nach einem Täuschungsversuch ist ein erneuter Antritt erst nach 18 Monaten möglich, bisher betrug die Sperrfrist neun Monate.
Wer seinen Führerschein verliert oder Opfer eines Diebstahls wird, darf mit der Anzeigebestätigung künftig bis zu acht Wochen Fahrzeuge lenken. Bisher waren es vier Wochen. Bei einem vollständigen Verzicht auf Lenkberechtigungen muss der Führerschein abgegeben werden. Bei einem Teilverzicht wird ein neuer Führerschein mit den verbleibenden Klassen ausgestellt.
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