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Weißer Heizkörper mit Thermostatventil auf Stufe drei und SchneeflockensymbolBild mit KI erstellt

Tirol führt den Heizkostenzuschuss 2026/2027 mit 250 Euro je Haushalt fort. Höhere Einkommensgrenzen und vereinfachte Anträge gelten.

Das Land Tirol führt den Heizkostenzuschuss in der Heizperiode 2026/2027 weiter. Je Haushalt sind dafür 250 Euro vorgesehen.

Die zulässigen Netto-Haushaltseinkommen liegen bei 1.435 Euro für eine Person, 2.265 Euro für zwei Personen, 2.665 Euro für drei Personen und 2.965 Euro für vier Personen. Je zusätzlicher Person im Haushalt steigt der jeweilige Grenzwert um 300 Euro.

Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, lässt sich vor der Einreichung mit dem Heizkostenzuschuss-Rechner unter www.tirol.gv.at/heizkostenzuschuss berechnen. Das Ergebnis begründet keinen Rechtsanspruch. Anträge sollen vorrangig online über diese Website eingebracht werden, eine Antragstellung in Papierform bleibt möglich. Das Haushaltseinkommen wird grundsätzlich im Erklärungsweg angegeben. Wer den Zuschuss bereits im Vorjahr bezogen hat, kann die früher gemeldeten Daten prüfen und bei weiter bestehendem Bedarf erneut ansuchen.

Mindestpensionistinnen und Mindestpensionisten mit Ausgleichszulage, die den Heizkostenzuschuss 2025/2026 erhielten, brauchen keinen Antrag einzureichen. Nach der Prüfung erhalten sie ein Zusageschreiben, die Auszahlung wird automatisch veranlasst. Unterstützung bieten die Standortgemeinden oder das Tiroler Hilfswerk in Innsbruck. Informationen und das Antragsformular sind seit 1. Mai 2026 online verfügbar, auch über das Landes-Online-Portal „Digital Service Tirol“ kann ein Antrag gestellt werden.

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