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Wien: Ex-ÖBB-Lokführer wegen sexuellen Missbrauchs angeklagtBild mit KI erstellt

Neun Betroffene umfasst die noch nicht rechtskräftige Anklage der Staatsanwaltschaft Wien gegen einen früheren ÖBB-Lokführer.

Die Staatsanwaltschaft Wien hat gegen einen früheren ÖBB-Lokführer Anklage erhoben. Die Anklage wirft ihm sexuellen Missbrauch an mehreren unmündigen Buben sowie zumindest sexuelle Belästigung männlicher Jugendlicher vor.

Von der Anklage sind neun Betroffene erfasst, die jüngsten waren zur Tatzeit 13 Jahre alt. Die Staatsanwaltschaft ordnet die vorgeworfenen sexuellen Handlungen und Übergriffe den Jahren 2009 bis 2021 zu und geht von einem Zeitraum von zwölf Jahren aus.

In zwei Fällen lautet der Vorwurf auf schweren sexuellen Missbrauch von Unmündigen, in einem weiteren auf sexuellen Missbrauch von Unmündigen. Die übrigen Fälle bewertet die zuständige Staatsanwältin als Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung oder als sexuelle Belästigung. Die Staatsanwaltschaft reichte die Anklage in der Vorwoche beim Landesgericht für Strafsachen Wien ein. Sie ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung kann innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung Einspruch erheben.

Nahezu alle später Betroffenen lernte der Mann durch seine ehrenamtliche Tätigkeit im Eisenbahnmuseum Strasshof an der Nordbahn im Bezirk Gänserndorf kennen. Die Burschen waren großteils Eisenbahn-Fans, und Museumsbesuche ermöglichten ihm Gespräche mit ihnen. Er dürfte das Vertrauen der Burschen erschlichen haben. Danach soll es zu Übergriffen gekommen sein, teilweise auch zu sexuellen Handlungen.

Den Ermittlungen ging eine Anzeige eines mittlerweile erwachsenen Betroffenen im Frühjahr 2025 voraus. Er schilderte Vorkommnisse aus seiner Jugend. Die ÖBB stellten den Triebfahrzeugführer vom Dienst frei beziehungsweise suspendierten ihn. Ein Entlassungsverfahren soll am Arbeitsgericht anhängig sein.

Als die Vorwürfe im Oktober 2025 bekannt wurden, erklärte der Museumsbetreiber, zutiefst erschüttert zu sein. Eine Ombudsstelle wurde unmittelbar geschaffen. Bei der Aufarbeitung kooperiert der Betreiber mit den Strafverfolgungsbehörden.

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