Wirtschaftskammer Kärnten kritisiert Debatte über Gewinnverbot für Pflegeheime

Die Wirtschaftskammer Kärnten fordert einen höheren Sockelbetrag und erklärt, dass derzeit kein Pflegeheim Überschüsse erwirtschaftet.
Die Wirtschaftskammer Kärnten reagiert mit Unverständnis auf die Debatte über ein gesetzliches Gewinnverbot für private Pflegeheimbetreiber. Nach Angaben der Wirtschaftskammer enthält der Entwurf des neuen Pflegegesetzes keine verpflichtende Gemeinnützigkeit, nachdem Landeshauptmann Daniel Fellner einen entsprechenden Vorstoß gemacht hatte und die ÖVP diesen ablehnt.
Christian Polessnig, Berufsgruppensprecher der Alten- und Pflegeheime in der Wirtschaftskammer Kärnten, erklärt, seit eineinhalb Jahren werde über Gewinne diskutiert, die es nicht gebe. Kein privater Heimbetreiber in Kärnten bilanziere derzeit positiv, der Sockelbetrag decke nicht einmal die laufenden Kosten. Vor einer Debatte über Gewinnverbote müsse sichergestellt werden, dass kein Verlust entstehe.
79 Pflegeheime erhalten den gleichen Sockelbetrag
In Kärnten gibt es 79 Pflegeheime mit rund 5.800 Betten. Davon sind 24 öffentlich, 18 gemeinnützig und 37 privatwirtschaftlich.
Alle Betreiber erhalten derzeit einen Sockelbetrag von 3.397,60 Euro pro Bewohner und Monat. Sie unterliegen dem Kärntner Heimgesetz, denselben Personalschlüsseln und derselben Aufsicht. Nach Angaben der Wirtschaftskammer erwirtschaftet derzeit kein öffentliches, gemeinnütziges oder privates Heim Überschüsse.
Die Wirtschaftskammer sieht Unterschiede bei der Verlustfinanzierung. Öffentliche Heime deckten ihre Abgänge über Gemeindekassen, gemeinnützige Träger könnten andere Förderbereiche zur Quersubventionierung nutzen. Private Betreiber trügen ihr Risiko allein. Ein Gewinnverbot würde nach Einschätzung der Wirtschaftskammer daher ausschließlich diese Gruppe treffen.
Polessnig erklärt, betriebliche Überschüsse ermöglichten Investitionen in die Substanz, Rücklagen für Krisen und die Gewinnung von Personal. Dies gelte für private, gemeinnützige und öffentliche Häuser.
Gewerkschaft fordert höheren Sockelbetrag
Die Wirtschaftskammer verweist auf Paragraph 2 des Wirtschaftskammergesetzes, wonach Pflegeheime unabhängig von Rechtsform und Gewinnabsicht Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind. Der Verwaltungsgerichtshof habe dies 2013 bestätigt, der Verfassungsgerichtshof die Regelung als verfassungskonform beurteilt. ÖVP-Klubobmann Markus Malle warnt laut Wirtschaftskammer, ein Verbot betriebswirtschaftlicher Überschüsse gefährde die Gesundheitsversorgung.
Bei der ORF-Kärnten-Streitkultur Anfang Mai zeichnete sich nach Angaben der Wirtschaftskammer ein breiter Konsens unter den Interessengruppen ab. Pflegewissenschafter Markus Golla forderte das Land zu sachpolitischen Lösungen mit allen Betreibergruppen auf. Die Gewerkschaft appellierte an das Land, den Sockelbetrag angemessen anzuheben. Polessnig urgierte einen seit 15 Monaten fehlenden Dialog mit der Landesregierung und begrüßte die anschließend signalisierte Gesprächsbereitschaft.
Deine Meinung zu diesem Artikel?
Beitrag melden
Wähle einen Grund aus und beschreibe, was nicht passt oder neu dazugekommen ist.
Foto oder Video senden
Sende der Redaktion ergänzende Bilder oder ein Video zum Beitrag. Videos werden in der Redaktion geprüft und nicht automatisch veröffentlicht.




Kommentare
Die Reihenfolge berücksichtigt Likes, Dislikes, Antworten und Aktualität.
Öffne diesen Beitrag in der Nachrichten.jetzt-App und schreib Deine Meinung dazu.
Die App ist kostenlos für iPhone und Android verfügbar.
Am Laptop zeigt Dir der Button einen QR-Code für den passenden App-Store.