Wohnungsverkäufe an FPÖ-Vertraute: Opposition fordert Aufklärung
Bild mit KI erstellt SPÖ, Grüne und NEOS verlangen die Offenlegung von Vergabe-, Bewertungs- und Förderakten sowie eine Rechnungshof-Sonderprüfung.
SPÖ, Grüne und NEOS verlangen vollständige Einsicht in die Vergabe-, Bewertungs- und Förderakten. Die Parteien reagieren auf Vorwürfe rund um zwei Wohnungsverkäufe an enge Vertraute des FPÖ-Landeshauptmann-Stellvertreters und Wohnbaureferenten Manfred Haimbuchner.
Im Mittelpunkt stehen zwei Wohnungen, die 2012 von einer landeseigenen gemeinnützigen Gesellschaft verkauft worden sein sollen. Die Wohnhausanlage in der Harrachstraße in der Linzer Altstadt wurde ab 2010 grundlegend saniert. Zu einzelnen Wohnungen gehören Innenhofgärten oder Dachterrassen, der Hauptplatz ist in wenigen Minuten zu Fuß erreichbar.
SPÖ fordert Rechnungshof-Sonderprüfung
Für eine Mitarbeiterin aus Haimbuchners Büro wird eine Förderung von 65.000 Euro aus Steuergeld genannt. Als weiterer Fall steht ein 160 Quadratmeter großes Penthouse im Raum, das eine frühere FPÖ-Abgeordnete um 536.000 Euro erworben haben soll.
Die SPÖ verlangt zusätzlich eine Sonderprüfung durch den Rechnungshof und will mit einer schriftlichen Anfrage an Beteiligungslandesrat Markus Achleitner von der ÖVP Aufklärung erreichen. SPÖ, Grüne und NEOS halten politische und personelle Folgen für erforderlich, falls sich die Vorwürfe erhärten.
Haimbuchners Büro weist die Vorwürfe zurück. Es betont, dass Haimbuchner nicht über einzelne Verkäufe oder Vergaben von Wohnungen entscheide, sondern für die Wohnbaupolitik zuständig sei. Je nach rechtlicher Grundlage seien die Wohnungen gesetzeskonform sowie sozial und finanziell bestmöglich veräußert worden. Weitere inkriminierende Falschbehauptungen sollen rechtlich geprüft werden.
In einem Facebook-Beitrag sprach Haimbuchner von einer politischen Hetzjagd und einer gezielten Kampagne. Er erklärte, die Wohnungen seien zu marktüblichen Preisen verkauft worden. Eine Wohnung sei freifinanziert gewesen und damit außerhalb der Landeskompetenz gelegen. Haimbuchner kündigte an, jede einzelne Förderung erneut kontrollieren zu lassen, und stellte rechtliche Schritte in Aussicht. Wolfgang Amann vom Institut für Immobilien, Bauen und Wohnen hält die Vergabe im gesetzlichen Rahmen für zulässig. Gemeinnützige Träger dürfen freifinanziert bauen. Die Optik sei nach seiner Einschätzung dennoch nicht besonders vorteilhaft. Ob es zu einer Rechnungshof-Prüfung kommt, ist noch offen.
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