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20-Jähriger bei IS-Polizeieinsatz in Istanbul erschossenBild mit KI erstellt

Ein österreichisch-türkischer Doppelstaatsbürger eröffnete bei einem IS-Einsatz in Istanbul das Feuer auf Polizisten und wurde erschossen.

Bei einem Polizeieinsatz gegen den Islamischen Staat (IS) in Istanbul erschoss die türkische Polizei am 3. September 2026 einen 20-jährigen österreichisch-türkischen Doppelstaatsbürger. Zuvor hatte der Mann das Feuer auf einschreitende Polizistinnen und Polizisten eröffnet.

Türkische Behörden verdächtigten den 20-Jährigen, mit der Terrororganisation IS in Verbindung zu stehen und einen Anschlag in der Türkei zu planen. In Österreich wurde bereits seit 2025 wegen seiner Absicht ermittelt, ins Ausland auszureisen und sich dem IS anzuschließen.

DSN nahm den Mann zweimal fest

Die Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst stellte 2025 gemeinsam mit dem Landesamt Staatsschutz und Extremismusbekämpfung Wien seine Radikalisierung und IS-Sympathien fest. Der Verfassungsschutz hatte Hinweise auf eine bevorstehende Ausreise nach Ägypten. Die DSN nahm ihn im Mai 2025 fest. Von Mai bis November 2025 befand er sich in Untersuchungshaft und wurde danach unter Auflagen freigelassen.

Im März 2026 wurde der Mann im Auftrag der Staatsanwaltschaft Wien erneut festgenommen, nachdem die DSN sein Interesse an Waffenkäufen trotz aufrechten Waffenverbots festgestellt hatte. Ende Mai 2026 wurde er im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation und terroristischen Vereinigung sowie Verstößen gegen das Waffengesetz verurteilt und unter Anrechnung der Untersuchungshaft entlassen.

Aufgrund einer gerichtlichen Auflage musste sich der 20-Jährige laufend bei Sicherheitsbehörden melden und ein Deradikalisierungsprogramm absolvieren. Seit seiner ersten Entlassung im November 2025 nahm er an einem Programm des Vereins DERAD teil. Nach der Verurteilung und dem Deradikalisierungsprogramm hielt er an seinen Plänen fest und reiste im Juli 2026 widerrechtlich in die Türkei aus. Dort nahmen ihn türkische Behörden nach enger Zusammenarbeit mit österreichischen Sicherheitsbehörden fest und setzten ihn später unter Auflagen wieder auf freien Fuß.

In Österreich lief ein Verfahren zur Aberkennung der österreichischen Staatsbürgerschaft. Nach seiner widerrechtlichen Ausreise trat zudem eine Festnahmeanordnung in Kraft.

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