47 Staatsbürgerschaften in Klagenfurt verliehen

35 Erwachsene und zwölf Kinder aus elf Herkunftsländern erhielten in Klagenfurt die österreichische Staatsbürgerschaft.
Landeshauptmann Daniel Fellner verlieh im Spiegelsaal der Landesregierung in Klagenfurt 35 Erwachsenen und zwölf Kindern aus elf Herkunftsländern die österreichische Staatsbürgerschaft.
Die Verleihung erfolgte nach dem Durchlaufen der erforderlichen und gesetzlich vorgegebenen Verfahren. Fellner begrüßte die neuen Staatsbürgerinnen und -bürger mit „Willkommen daheim“ und bezeichnete die Übergabe einer Staatsbürgerschaft als besonderen Moment.
Fellner betont Rechte und Pflichten
Fellner betonte, die Staatsbürgerschaft verleihe nicht nur Rechte und den Schutz der liberalen Demokratie. Sie verpflichte auch dazu, nach dem Wertegerüst zu leben, das gesellschaftliche und kulturelle Leben anzuerkennen sowie an demokratischen Prozessen teilzunehmen.
Als Beispiel nannte der Landeshauptmann die Gleichberechtigung von Männern und Frauen. Er verwies zudem darauf, dass Demokratie keine Selbstverständlichkeit sei und nur sieben Prozent der Weltbevölkerung in einer liberalen Demokratie lebten.
Jede und jeder müsse zum Erhalt der Demokratie beitragen, sagte Fellner. Er erklärte außerdem, dass Sozialbeiträge für den Bau und Erhalt von Infrastruktur etwa im Gesundheitswesen, in Bildung und Pflege sowie bei Straßen, Schienen und Energie zu leisten seien.
Staatsbürgerschaftstest gehört zu den Kriterien
Zu den 14 Kriterien für die österreichische Staatsbürgerschaft zählen ein langjähriger rechtmäßiger Aufenthalt in Österreich, etwa 10 Jahre mit mindestens 5 Jahren Niederlassung, ein gesicherter Lebensunterhalt mit regelmäßigen festen Einkünften, Deutschkenntnisse, Unbescholtenheit und der Staatsbürgerschaftstest.
Die Kärntner Verwaltungsakademie nimmt den Test ab. Er umfasst Wissen und Grundkenntnisse beispielsweise über die demokratische Ordnung und auch über die Kärntner und Österreichische Landesgeschichte.
Beim Festakt legten die neuen Staatsbürgerinnen und -bürger ein Gelöbnis ab.
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