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E-Mopeds der Klasse L1e-B fahren ab 1. Oktober auf der FahrbahnBild mit KI erstellt

Ab 1. Oktober gelten E-Mopeds der Klasse L1e-B als Kraftfahrzeuge. Sie dürfen nicht mehr auf Radwegen fahren und brauchen unter anderem ein Kennzeichen.

Ab 1. Oktober gelten E-Mopeds der Klasse L1e-B, die bisher rechtlich als Fahrräder behandelt wurden, als Kraftfahrzeuge.

Sie dürfen ausschließlich auf der Fahrbahn fahren und nicht mehr auf Radwegen.

Für sie sind Zulassung, Kennzeichen, Kfz-Haftpflichtversicherung und regelmäßige Begutachtung, das Pickerl, vorgeschrieben. Lenkerinnen und Lenker benötigen außerdem eine Lenkberechtigung und einen Helm.

Messungen zeigen hohe Geschwindigkeiten bei E-Mopeds

Messungen des Kuratoriums für Verkehrssicherheit zeigten, dass knapp zwei Drittel der E-Mopeds deutlich über der bisher erlaubten Geschwindigkeit von 25 km/h unterwegs sind. Verkehrsexperten der TU Wien führen die Beeinträchtigung des Sicherheitsgefühls auf Radwegen vor allem auf Gewicht und Fahrdynamik der Fahrzeuge zurück.

Ein durchschnittliches kennzeichenloses E-Moped wiegt laut der Mitteilung 70 bis 80 kg ohne Fahrer und Ladung. Mobilitätsminister Peter Hanke und Wiens Mobilitätsstadträtin Ulli Sima betonen die Bedeutung der Neuregelung für die Verkehrssicherheit.

Das Mobilitätsministerium organisiert österreichweit von 2026 bis 2029 Verkehrssicherheitstrainings für Zustellerinnen und Zusteller, die Fahrräder oder E-Bikes nutzen. Die Kurse werden von qualifizierten Radfahrschulen durchgeführt.

Anmeldungen sind ab dem 1. Oktober 2026 möglich. Vermittelt werden Kenntnisse der Straßenverkehrsordnung, Verkehrszeichen und Vorrangregeln sowie das Verhalten in komplexen Verkehrssituationen mit Fußgängerinnen und Fußgängern, öffentlichen Verkehrsmitteln und parkenden Fahrzeugen.

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