E-Mopeds gelten ab 1. Oktober als Kraftfahrzeuge
Bild mit KI erstellt Ab 1. Oktober 2026 brauchen E-Mopeds der Klasse L1e-B Führerschein, Zulassung, Kennzeichen, Versicherung und Sturzhelm.
Ab 1. Oktober 2026 werden E-Mopeds der Klasse L1e-B als Kraftfahrzeuge eingestuft. Bisher galten Fahrzeuge mit höchstens 250 Watt Nenndauerleistung und höchstens 25 km/h Bauartgeschwindigkeit als Fahrräder.
Für E-Mopeds werden Führerschein, Zulassung, ein Moped-Kennzeichen mit grüner Schrift, Kfz-Haftpflichtversicherung und Sturzhelm erforderlich. Zum Lenken genügt mindestens die Klasse AM, auch die Klassen A und B berechtigen dazu. Das Fahren ist ab 15 Jahren möglich.
Die Alkoholgrenze wird von 0,8 auf 0,5 Promille gesenkt. Radwege dürfen mit E-Mopeds künftig nicht mehr wie mit Fahrrädern benützt werden.
Die Tiroler Polizei wird die Vorschriften für E-Mopeds ab 1. Oktober 2026 schwerpunktmäßig überwachen.
Die Verkehrssicherheitskampagne des Landes Tirol trägt das Motto „Gemeinsam & fair im Straßenverkehr“.
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