Friedhofsmord: Drei Jahre teilbedingt für zweite 14-Jährige
Bild mit KI erstellt Im Fall einer am Friedhof Baumgarten getöteten 64-Jährigen erhielt eine zweite 14-Jährige rechtskräftig drei Jahre teilbedingte Haft.
Eine zweite 14-Jährige ist im Zusammenhang mit dem Friedhofsmord am Friedhof Baumgarten in Wien rechtskräftig zu drei Jahren teilbedingter Haft verurteilt worden. Ein Jahr der Strafe wurde unbedingt ausgesprochen.
Die Anklage warf der Jugendlichen einen psychischen Tatbeitrag vor. Sie soll die später verurteilte gleichaltrige Jugendliche zur Tat bestärkt und ihr nach der Tat Fotos geschickt haben.
Die Jugendliche muss eine Schule besuchen oder eine Ausbildung machen, zwei Jahre Psychotherapie in Anspruch nehmen, Bewährungshilfe nutzen, ihre Medikamente einnehmen und regelmäßig einen Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie aufsuchen.
Erstes Urteil erging im Juni
Im Juni war die andere 14-Jährige zu acht Jahren Haft sowie zur Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum verurteilt worden. Am 23. Februar 2026 wurde eine 64-jährige Pensionistin am Friedhof Baumgarten in Wien erstochen.
Das Jugendgerichtsgesetz ermöglicht der nun Verurteilten einen Antrag auf Strafaufschub, damit sie ihre Ausbildung abschließen kann. Nach Ablauf eines solchen Aufschubs könnte die Strafe in eine bedingte Strafe umgewandelt werden.
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