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Sicherheitsbereich beim Sturm-LASK-Spiel am Stadion Graz-Liebenau

Für das Spiel Sturm Graz gegen LASK gilt am 13. September von 13 bis 21 Uhr ein Sicherheitsbereich rund um das Stadion Graz-Liebenau.

Am Sonntag, 13. September 2026, spielt der SK Puntigamer Sturm Graz um 17 Uhr gegen LASK. Für das Bundesligaspiel verordnet die Landespolizeidirektion Steiermark einen Sicherheitsbereich rund um das Stadion Graz-Liebenau.

Die Verordnung gilt am 13. September von 13 bis 21 Uhr.

Der Sicherheitsbereich umfasst das Gebiet innerhalb festgelegter Straßenzüge. Er verläuft von der Conrad-von-Hötzendorf-Straße Nr. 151 über Evangelimanngasse und Münzgrabenstraße zur Harmsdorfgasse bis Nr. 12 an der Kreuzung Weinholdstraße, weiter über die Weinholdstraße bis Nr. 31 und die Dr.-Lister-Gasse zur Kreuzung Lortzinggasse. Von dort führt die Grenze über die Lortzinggasse bis zur Kreuzung Paul-Ernst-Gasse, südwärts bis zur Karl-Huber-Gasse Nr. 11 und westwärts bis zur Raiffeisenstraße Nr. 198. Danach verläuft sie auf der Raiffeisenstraße nordwärts bis Haus Nr. 166 bei der Kirche, nordwestwärts zur Kreuzung Lisztgasse, über die Kollowitzgasse bis zur Eduard-Keil-Gasse, westwärts bis zur Kasernstraße und auf dieser nordwärts bis zur Senefeldergasse. Sie führt schräg über die Dauerkleingartenanlage zur Raiffeisenstraße Nr. 61 und zurück zur Conrad-von-Hötzendorf-Straße Nr. 151.

Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes können Personen wegweisen, die im Zusammenhang mit einer Sportgroßveranstaltung gefährliche Angriffe gegen Leben, Gesundheit oder Eigentum begehen oder begangen haben. Diesen Personen ist das Betreten des Sicherheitsbereichs verboten. Wer trotz eines Betretungsverbots den Sicherheitsbereich betritt, begeht eine Verwaltungsübertretung und kann mit einer Geldstrafe bis zu 1.000 Euro oder, falls diese nicht einbringlich ist, mit einer Ersatzfreiheitsstrafe bis zu 4 Wochen bestraft werden. Verharren Betroffene trotz Abmahnung in der Fortsetzung ihrer strafbaren Handlung, können sie festgenommen werden.

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