„Strikt untersagt“: Feuerverbot in Villach bleibt bestehen

Wegen der anhaltenden Trockenheit gelten in Villach weiterhin strenge Regeln. Auch am Grillplatz an der Gail darf derzeit nicht gegrillt werden.
In Villach gilt wegen der weiterhin sehr trockenen Bedingungen nach wie vor die Waldbrandverordnung. Offenes Feuer ist deshalb im Wald und in Waldnähe bis auf Widerruf verboten.
Auch der Grillplatz an der Gail ist davon betroffen. Dort darf während der Dauer der Verordnung nicht gegrillt werden.
Verboten sind außerdem rauchende, glimmende oder pyrotechnische Gegenstände sowie andere feuergefährliche Materialien.
Wer sich nicht an die Vorgaben hält, muss mit hohen Strafen rechnen. Möglich sind Geldstrafen von bis zu 7.270 Euro oder eine Freiheitsstrafe von bis zu vier Wochen.
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