Tierhalteverbot für Landwirt aus dem Bezirk Bregenz bestätigt
Bild mit KI erstellt Das LVwG bestätigte das lebenslange Tierhalteverbot für einen Landwirt aus dem Bezirk Bregenz. Es gilt auch für Garnelen.
Das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg hat das von der Bezirkshauptmannschaft Bregenz verhängte lebenslange Tierhalteverbot für einen Landwirt aus dem Bezirk Bregenz rechtskräftig bestätigt. Es umfasst Wirbeltier-, Kopffüßer- und Zehnfußkrebsarten, darunter auch Garnelen.
Am 6. Oktober 2023 wurde eine Kuh bei einer Klauenpflege an der Zunge verletzt. Der am Hof seines Vaters beschäftigte und für das Tier zuständige Landwirt ließ die Kuh vier Tage ohne tierärztliche Behandlung und Schmerzmittel im Stall. Nach der Schlachtung fiel die Verletzung im Schlachthof auf und wurde angezeigt.
Gerichte bestätigen Verurteilung und Tierhalteverbot
Das Landesgericht Feldkirch verurteilte den Mann im Jänner 2025 wegen Tierquälerei. Das Oberlandesgericht Innsbruck bestätigte diese Entscheidung im Juli 2025.
Den Antrag auf das Tierhalteverbot hatten der zuständige Amtstierarzt und die Tierschutzombudsperson eingebracht. Nach dem rechtskräftigen Strafurteil sprach die Bezirkshauptmannschaft Bregenz das Verbot aus. Der Landwirt wandte sich dagegen an das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg.
Das Landesverwaltungsgericht wertete die Tierquälerei als erwiesen. Es begründete die Maßnahme mit der fehlenden Einsicht des Landwirts, der die Tat bagatellisiert hatte, sowie mit Vorstrafen wegen Sachbeschädigung und Körperverletzung. Diese Vorstrafen ordnete das Gericht derselben schädlichen Neigung zu und sah ein Risiko für sämtliche Tiere.
Eine zusätzliche Verwaltungsstrafe verhängte die Behörde nicht, weil die gerichtliche Strafe bereits rechtskräftig war und eine doppelte Bestrafung für dieselbe Tat ausgeschlossen ist. Das Landesverwaltungsgericht stufte das Tierhalteverbot als administrative Sicherungsmaßnahme im öffentlichen Interesse des Tierschutzes ein.
Deine Meinung zu diesem Artikel?
Beitrag melden
Wähle einen Grund aus und beschreibe, was nicht passt oder neu dazugekommen ist.
Foto oder Video senden
Sende der Redaktion ergänzende Bilder oder ein Video zum Beitrag. Videos werden in der Redaktion geprüft und nicht automatisch veröffentlicht.



Kommentare
Die Reihenfolge berücksichtigt Likes, Dislikes, Antworten und Aktualität.
Öffne diesen Beitrag in der Nachrichten.jetzt-App und schreib Deine Meinung dazu.
Die App ist kostenlos für iPhone und Android verfügbar.
Am Laptop zeigt Dir der Button einen QR-Code für den passenden App-Store.