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Tirol hebt Einkommensgrenzen für Wohnbauförderung anBild mit KI erstellt

Ab 1. Jänner 2027 gelten höhere Einkommensgrenzen. Zudem werden Wohnbeihilfe und Förderungen für energieeffizientes Bauen ausgeweitet.

Die Tiroler Landesregierung beschloss am Dienstag, 29. September 2026, Änderungen an der Wohnbauförderung. Die neuen Regeln treten am 1. Jänner 2027 in Kraft.

Für Ein-Personen-Haushalte steigt die Einkommensgrenze von 3.800 auf 4.100 Euro, für Zwei-Personen-Haushalte von 6.300 auf 6.700 Euro. Für jede weitere Person im Haushalt steigt sie von 480 auf 510 Euro.

Land passt Wohnbeihilfe und Junges Wohnen an

Die Wohnstarthilfe „Junges Wohnen“ richtet sich an Personen unter 35 Jahren, die eine Wohnung kaufen oder ein Haus bauen. Die Einkommensgrenzen werden neu gestaffelt, kleinere Einkommensstufen sollen abgestufte Zuschüsse ermöglichen.

Bei der Wohnbeihilfe beginnt die Zumutbarkeitstabelle ab 1. Jänner 2027 bei 1.400 statt 1.300 Euro. Bezieherinnen und Bezieher müssen dadurch einen geringeren Anteil ihres Einkommens für Wohnkosten selbst aufbringen und erhalten mehr Unterstützung. Besonders profitieren sollen Mieterinnen und Mieter mit niedrigem Einkommen sowie Bezieherinnen und Bezieher einer Mindestpension.

Das Land fördert besonders energieeffiziente Nullemissionsgebäude zusätzlich. Bei verdichteter Bauweise steigt der Fördersatz je nach Grundverbrauch um 30 bis 50 Euro pro Quadratmeter förderbarer Nutzfläche. Für rückbaufähiges Bauen soll es ebenfalls eine zusätzliche Förderung geben, wenn ein Rückbaukonzept vorgelegt wird. Landeshauptmann Anton Mattle zufolge sollen künftig grundsätzlich alle baurechtlich genehmigungsfähigen Neubauprojekte förderwürdig sein, sofern sie eine Photovoltaikanlage vorweisen.

Bei der Sanierungsförderung gilt künftig unabhängig von der Haushaltsgröße eine Obergrenze von 120 Quadratmetern förderbarer Nutzfläche pro Wohnung. Auch Wohnraumerweiterungen unter zehn Quadratmetern sollen förderbar sein. Förderungen für Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf werden ab 1. Jänner 2027 zentral über die Abteilung Soziales abgewickelt. Altersgerechte Maßnahmen, etwa ein altersgerechter Badumbau, bleiben Teil der Wohnhaussanierungsförderung.

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