WKO Kärnten kritisiert Gemeinnützigkeit für Pflegeheime

Die Fachgruppe Gesundheitsbetriebe fordert kostendeckende Sockelbeträge und den Erhalt der Einzelzimmerzuschläge.
Die Fachgruppe Gesundheitsbetriebe der WKO Kärnten kritisiert die angekündigte verpflichtende Gemeinnützigkeit für private Pflegeheime. Nach ihrer Darstellung löst ein Wechsel der Rechtsform die Finanzierungsprobleme der Einrichtungen nicht.
Der Sockelbetrag von 3.397,60 Euro pro Bewohner und Monat decke die tatsächlichen Kosten nicht, so die Fachgruppe. Seit 2010 sei bei diesem Betrag eine Minderwertleistung von über 20 Prozent aufgelaufen. Kärnten liege gemeinsam mit Salzburg und dem Burgenland bei der Finanzierung der Heimstrukturen am Ende des Bundesländervergleichs.
WKO verweist auf Kosten und Zuschläge
Nach Angaben der WKO benötigen Pflegeheime betriebliche Überschüsse für Investitionen, Instandhaltung und gesetzliche Auflagen. Gemeinnützigkeit sei ein abgabenrechtlicher Status mit strengen Voraussetzungen und nicht mit der Zweckwidmung von Erträgen gleichzusetzen.
Die Fachgruppe wendet sich auch gegen eine Deckelung von Einzelzimmerzuschlägen. Diese Zuschläge sollten den Mehrwert eines Einzelzimmers für Bewohner zumindest teilweise abdecken. Eine Befreiung von der Kommunalsteuer sei zudem kein Automatismus und könne ein strukturelles Defizit nicht ausgleichen.
Die WKO verweist auf ein vergleichbares Modell im Burgenland, bei dem der Verfassungsgerichtshof 2023 wesentliche Teile aufgehoben habe. Bestehende Betriebsbewilligungen dürften demnach nicht rückwirkend entzogen werden, Tagsatzvereinbarungen müssten auch mit nicht gemeinnützigen Betreibern möglich bleiben.
In Kärnten gibt es laut WKO 79 Pflegeheime mit rund 5.800 Betten. 24 Häuser sind öffentlich, 37 werden privat und 18 gemeinnützig geführt. Die Fachgruppe fordert kostendeckende Sockelbeträge, den Erhalt der aktuellen Einzelzimmerzuschläge, ein Berufsschulmodell samt Finanzierungskonzept für die Pflegelehre und die Gleichbehandlung aller Betreiber unabhängig von der Rechtsform.
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