Wolf-Abschussverordnung gilt in Schwaz und Innsbruck-Land
Bild mit KI erstellt Die Verordnung gilt bis 31. Oktober 2026. In Fügenberg wurde ein toter Ziegenbock gefunden, ein Wolf wird als Verursacher vermutet.
Die Tiroler Landesregierung hat am Mittwoch eine Abschussverordnung für einen Schadwolf in den Bezirken Schwaz und Innsbruck-Land erlassen. Sie trat mit ihrer Kundmachung in Kraft und gilt bis zum Ablauf des 31. Oktober 2026.
Die betroffene Jägerschaft wurde bereits informiert.
Anfang der Woche wurde in einem Almgebiet im Gemeindegebiet von Fügenberg ein toter Ziegenbock aufgefunden. Nach der Begutachtung durch die örtlich zuständige Amtstierärztin besteht der konkrete Verdacht, dass ein Wolf den Tod des Ziegenbocks verursacht hat.
Das Land Tirol ruft dazu auf, Sichtungen von Großraubtieren möglichst rasch über das Sichtungsformular auf der Website des Landes oder direkt bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft zu melden. Bildmaterial ist für die fachliche Beurteilung besonders wichtig.
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