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Eine Gruppe formell gekleideter Menschen steht vor einer bewaldeten Berglandschaft.

Die Konferenz fordert, Molkereien, Schlacht- und Fleischverarbeitungsbetriebe sowie Lebensmittellager ins Industriestrompreisgesetz aufzunehmen.

Die Konferenz der Landesagrarreferenten hat am Freitag in Vorarlberg beschlossen, die Bundesregierung zur Aufnahme energieintensiver Lebensmittelbetriebe ins Industriestrompreisgesetz (ISPG) aufzufordern. Der Beschluss geht auf eine Initiative Kärntens zurück. Genannt werden Molkereien, Schlacht- und Fleischverarbeitungsbetriebe sowie die Lebensmittellagerung.

Der Bund möchte Unternehmen mit besonders hohem Energieverbrauch ab 1. Jänner 2027 bei den Stromkosten entlasten. Welche Branchen dafür infrage kommen, richtet sich nach einer EU-Liste. Die Lebensmittelindustrie steht darauf, fällt aber in eine Gruppe, die die Bundesregierung bisher nicht berücksichtigt. Die Betriebe brauchen viel Strom, um Milch und Fleisch zu kühlen, zu lagern und zu verarbeiten.

Der Kärntner Agrarreferent Martin Gruber begründete die Forderung mit möglichen Folgen hoher Energiekosten. Sie könnten Arbeitsplätze im ländlichen Raum und die regionale Wertschöpfung gefährden. Gruber verwies außerdem auf die Bedeutung der Verarbeitung im Inland für Versorgungssicherheit und Unabhängigkeit sowie auf die drohende Abwanderung von Betrieben.

Bei der Konferenz wurde auch darüber gesprochen, brachliegende Ackerflächen bei Dürre für die Futtergewinnung freizugeben. Eine EU-Regelung untersagt oder beschränkt die Bewirtschaftung bestimmter Flächen aus Gründen der Biodiversität. In Kärnten betrifft das 12.000 Hektar. Werden solche Flächen dringend für Winterfutter gebraucht, ist derzeit ein bürokratisches Freigabeverfahren nötig.

Gruber kritisierte, das Verfahren dauere zu lange, und forderte rasche Entscheidungen sowie einen Dürre-Notfallplan in der gemeinsamen Agrarpolitik. Er schloss sich damit der Forderung von Landwirtschaftskammerpräsident Siegfried Huber an. Nach Grubers Vorstellung sollen die Mitgliedstaaten im Notfall selbst entscheiden können, Biodiversitäts- und Bracheflächen für Futter freizugeben. Mit Agrarminister Totschnig wurde vereinbart, dass sich die Bundesregierung auf EU-Ebene für einen unbürokratischen Dürre-Notfallmechanismus einsetzen wird.

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