ÖAMTC sieht bei mehr als jedem vierten Abbiegen kein korrektes Signal
Bild mit KI erstellt Bei der ÖAMTC-Beobachtung im Sommer 2026 wurden 73,2 Prozent der Abbiegevorgänge korrekt angezeigt. Bei Radfahrenden waren es 45 Prozent.
Der ÖAMTC beobachtete im Sommer 2026 6.267 Abbiegevorgänge. 73,2 Prozent wurden korrekt angezeigt. Bei 21,8 Prozent wurde gar kein Signal gegeben, bei 5 Prozent war es falsch.
Bei ähnlichen Erhebungen in den Jahren 2016 und 2019 lag der Anteil korrekter Blinkvorgänge bei 62 beziehungsweise 66 Prozent. Damals beobachtete der ÖAMTC nur Kfz-Lenker:innen. ÖAMTC-Verkehrstechniker David Nosé bewertet den Anstieg als erfreulich, sieht aber weiterhin deutlichen Aufklärungsbedarf.
Radfahrende geben oft kein korrektes Handzeichen
Erstmals bezog der ÖAMTC auch Radfahrende ein. Von rund 300 beobachteten Radler:innen gaben 45 Prozent beim Abbiegen ein korrektes Handzeichen. Bei Busfahrer:innen wurden 84 Prozent der Abbiegevorgänge korrekt angezeigt, bei Pkw-Lenker:innen 75 Prozent.
An Kreuzungen ohne Ampel waren 90,2 Prozent von 1.731 beobachteten Vorgängen korrekt angezeigt, 9,2 Prozent gar nicht und 0,8 Prozent falsch. Bei 1.456 Vorgängen an Kreuzungen mit Ampel lagen die Anteile bei 78,4 Prozent korrekt, 19,0 Prozent ohne Signal und 2,6 Prozent falsch.
Bei Ausfahrten aus Kreisverkehren wurden 1.658 Vorgänge erfasst. 65,5 Prozent waren korrekt angezeigt, bei 31,5 Prozent fehlte ein Signal und 3,0 Prozent waren falsch. Bei abbiegenden Vorrangstraßen, also Kreuzungen, an denen die Vorrangstraße nicht geradeaus führt, waren 56,3 Prozent von 1.422 Vorgängen korrekt, 28,8 Prozent nicht angezeigt und 14,9 Prozent falsch.
Nosé verweist auf Blinkpflicht und mögliche Folgen
Nosé verweist darauf, dass die Straßenverkehrsordnung vorschreibt, jedes Abbiegen rechtzeitig und während des gesamten Vorgangs anzuzeigen. Die Beobachtung lege nahe, dass diese Regel häufig nicht ausreichend bekannt sei. Ohne Blinker oder Handzeichen müssten andere raten, was jemand vorhat. Das könne den Verkehrsfluss beeinträchtigen und im schlimmsten Fall zu Unfällen führen.
Für falsches oder fehlendes Blinken reicht der Strafrahmen bis zu 726 Euro. In der Praxis ist laut ÖAMTC mit einer Organstrafverfügung von 55 bis 75 Euro zu rechnen. Der Club empfiehlt, immer und rechtzeitig zu blinken, auch wenn niemand zu sehen ist. Vor dem Abbiegen sollen Verkehrsteilnehmende prüfen, ob sie jemanden gefährden oder behindern. Beim Spurwechsel gehört ein Schulterblick dazu.
Ein Handzeichen am Fahrrad bedeutet, eine Hand vom Lenker zu nehmen, oft während des Bremsens oder Ausweichens. Nosé sagt, das könne unangenehm sein, andere müssten aber erkennen können, wohin Radfahrende fahren. Beim Verlassen eines Kreisverkehrs hilft ein Signal nachfolgenden oder einfahrenden Verkehrsteilnehmer:innen, die Absicht rechtzeitig zu erkennen. Beim Einfahren zu blinken ist laut ÖAMTC nicht zulässig.
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