Frist für Fahrtkostenzuschuss in Kärnten endet am 31. Oktober
Bild mit KI erstellt Anträge für den Fahrtkostenzuschuss des Jahres 2025 sind bis 31. Oktober möglich, der Kärntner Sprit-Bonus kann bis 31. Dezember beantragt werden.
Berufspendler:innen in Kärnten können den Fahrtkostenzuschuss des Landes für das Jahr 2025 noch bis 31. Oktober bei der Arbeiterkammer Kärnten beantragen. Für den Kärntner Sprit-Bonus endet die Antragsfrist am 31. Dezember.
Der Zuschuss ist Teil der Arbeitnehmerförderung. Er richtet sich an Kärntner:innen mit geringem bis mittlerem Einkommen, die mehrmals pro Woche pendeln.
Wer weniger als 30.000 Euro im Jahr verdient und mehr als 30 Kilometer zur Arbeit fährt, erhält das Kärntner Klimaticket zu 100 Prozent gefördert. Auch wer mit dem Auto fahren muss, kann den Fahrtkostenzuschuss beantragen.
Der Kärntner Sprit-Bonus unterstützt Pendler:innen einmalig mit zusätzlich 75 Euro. Beantragen können ihn Arbeitnehmer:innen und Lehrlinge, die die Voraussetzungen für den Fahrtkostenzuschuss erfüllen, mit einem Privatfahrzeug pendeln und mindestens 30 Kilometer einfache Wegstrecke zurücklegen.
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