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Gericht in Innsbruck bewilligt Benko Hausarrest mit FußfesselBild mit KI erstellt

Ein Einzelrichter in Innsbruck bewilligte René Benko den elektronisch überwachten Hausarrest. Die Fußfessel wird ihm in den nächsten Tagen angelegt.

René Benko darf seine Untersuchungshaft künftig im Hausarrest mit Fußfessel verbringen. Ein Einzelrichter am Landesgericht Innsbruck gab seinem Antrag statt.

Benko wird die Fußfessel innerhalb der nächsten Tage tragen. Um 9 Uhr kam sein Antrag in Saal 125 des Landesgerichts Innsbruck zur Verhandlung. Nach 20 Minuten war sie beendet.

Benko will sich für ein weiteres Strafverfahren rüsten

Benko hatte sich für den Hausarrest eine Mietwohnung mit 60 Quadratmetern gesichert. Er wollte die Wohnung nutzen, um sich auf das Verfahren in den Causen Haselsteiner und Jagdgewehr einzustellen. Der Strafprozess steht in drei Wochen an. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Wenige Wochen zuvor sprach derselbe Einzelrichter eine Haftstrafe von 30 Monaten gegen Benko aus. Benko hatte 20 Monate in Untersuchungshaft beziehungsweise Strafhaft in der Wiener Josefstadt und im Innsbrucker Ziegelstadel verbracht.

Das zuvor mit den Haftverhandlungen befasste Gericht in Wien nahm keine Fluchtgefahr an. Im Februar erachtete das Oberlandesgericht in einem 110 Seiten langen Beschluss das Risiko einer Tatbegehung als gegeben. In Österreich trug eine von 1.863 Untersuchungshäftlingen eine Fußfessel.

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