Gericht verhängt 600 Euro Strafe nach tödlichem Lkw-Unfall in Itzling
Bild mit KI erstellt Eine Lkw-Lenkerin wurde wegen fahrlässiger Tötung einer 85-Jährigen schuldig gesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Das Bezirksgericht Salzburg sprach eine Lkw-Lenkerin wegen fahrlässiger Tötung einer Fußgängerin schuldig und verhängte eine Geldstrafe von 600 Euro. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Die Lenkerin akzeptierte das Urteil. Eine Stellungnahme der Staatsanwaltschaft zu einem möglichen Rechtsmittel blieb aus.
Am 9. September 2025 stieß in Salzburg-Itzling ein Tankwagen für Milch mit einer 85-jährigen Fußgängerin zusammen. Sie überquerte im Kreuzungsbereich der August-Gruber-Straße einen Schutzweg und starb an ihren Verletzungen.
Vor der Kreuzung wartete die Lenkerin wegen der Verkehrssituation mit dem Lkw. Die 85-Jährige überquerte gerade den Schutzweg, als die Lenkerin ihre Fahrt wieder aufnahm. Erst als andere Menschen die Lenkerin kurz darauf stoppten, wurde ihr der Zusammenstoß bewusst.
Der Sachverständige führte den Unfall auf eine grobe Unaufmerksamkeit der Lenkerin zurück. Danach gestand sie die Tat. Es gilt die Unschuldsvermutung.
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