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Gericht sichert Mann aus dem Bezirk Eferding Pflegegeld der Stufe fünfBild mit KI erstellt

Pflegegeld der Stufe fünf steht einem 65-Jährigen nach einer Klage der Arbeiterkammer wieder zu.

Für einen 65-Jährigen aus dem Bezirk Eferding gilt nach einer Gerichtsentscheidung wieder die Pflegestufe fünf.

Der Mann hatte diese Leistung jahrelang bezogen. Eine Gehirnblutung vor 15 Jahren führte dazu, dass er eine Körperhälfte seither nicht mehr bewegen kann. Er benötigt einen Rollstuhl. Hinzu kommt eine Sprachstörung. Im Alltag ist er auf Hilfe angewiesen.

Die PVA plante eine geringere Leistung

Nach einer erneuten Begutachtung beabsichtigte die Pensionsversicherungsanstalt (PVA), ihm Pflegegeld nur noch nach Stufe zwei statt nach Stufe fünf zu gewähren. Eine Sachverständige vertrat die Einschätzung, dass der Mann pro Monat deutlich weniger Pflege benötige.

Den überwiegenden Teil seiner Pflege übernimmt die Ehefrau zu Hause. Sie suchte zusammen mit ihrer Tochter Hilfe bei der Arbeiterkammer Oberösterreich. Die Arbeiterkammer focht den PVA-Bescheid gerichtlich an.

Die gerichtliche Begutachtung ergab keine Veränderung bei seinen Einschränkungen. Er kommt weiterhin für Pflegegeld der Stufe fünf infrage.

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