Neue Tafeln erklären Schutzregeln in der Kranebitter Innau

Neue Tafeln im Innsbrucker Sonderschutzgebiet machen das Betretungsverbot in weiten Teilen von Februar bis Juni besser erkennbar.
Im Sonderschutzgebiet Kranebitter Innau in Innsbruck wurden am Dienstag, 13. Oktober, neue Informationstafeln vorgestellt. Das Land Tirol arbeitet mit den zuständigen Schutzgebietsbetreuerinnen und Grundeigentümern daran, die Besucherlenkung in geschützten Gebieten zu verbessern und geltende Regeln klar zu kommunizieren. Zu den Grundeigentümern der Innau zählen die Österreichischen Bundesforste, die Stadt Innsbruck und das öffentliche Wassergut.
In einem Großteil des Schutzgebiets gilt zum Schutz brütender Vögel von 1. Februar bis 30. Juni ein Betretungsverbot. Die überarbeiteten Schilder machen es besser erkennbar.
Waldflächen dürfen nur zu bestimmten Zeiten betreten werden
Die Waldflächen stehen unter Prozessschutz. Ihre natürliche Entwicklung steht im Vordergrund, reguläre forstliche Eingriffe finden nicht statt. In Auwäldern kann Totholz dazu führen, dass Äste oder ganze Bäume umfallen. Die zuständige ÖBf-Naturraummanagerin Nadine Werner empfiehlt deshalb, auf den freigegebenen Wegen zu bleiben. Die Waldflächen dürfen grundsätzlich nur von 1. Juli bis 31. Jänner und auf eigene Gefahr betreten werden.
Die öffentliche Rimmlwiese der Stadt Innsbruck liegt innerhalb des Schutzgebiets und ist vom saisonalen Betretungsverbot ausgenommen. Sie kann weiterhin als Naherholungsgebiet genutzt werden. Auf ausgewiesenen Grillplätzen ist das Grillen mit mitgebrachten Geräten und Grillkohle nach Anmeldung bei der Stadt erlaubt.
Hunde müssen im Schutzgebiet an der Leine geführt werden. Lagerfeuer und Zelte sind nicht gestattet. Müll, Essensreste und Zigarettenstummel müssen mitgenommen oder in Mülleimern entsorgt werden. Laute Musik und Lärm sind ebenfalls untersagt. Die Tiroler Bergwacht überwacht unter anderem die Einhaltung des Naturschutzgesetzes. Freiwillige Mitglieder sind regelmäßig auf Kontrollgängen unterwegs, auch in der Kranebitter Innau.
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