Niederösterreich fordert strengere Elternpflichten in Feldkirch
Bild mit KI erstellt Eine Konferenz in Feldkirch ersuchte auf Antrag Niederösterreichs den Bildungsminister, Sanktionen für weiterreichende Mitwirkungspflichten zu prüfen.
Unter dem Vorsitz Vorarlbergs tagte am 2. Oktober 2026 die Konferenz der Landesbildungs- und Landeselementarpädagogikreferentinnen und -referenten an der Stella Vorarlberg Privathochschule für Musik in Feldkirch. Im Mittelpunkt standen die Reformpartnerschaft von Bund, Ländern und Gemeinden in Elementarpädagogik und Bildung, ein bundesländerübergreifender Bildungsrahmenplan für elementare Bildungseinrichtungen sowie inklusive Pädagogik.
Für Niederösterreich nahm Bildungs-Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister teil. Die Länder fordern eine bessere Finanzierung des bedarfsgerechten Betreuungsschlüssels durch den Bund und weitere Anstrengungen bei der Ausbildung von Pädagoginnen und Pädagogen. Teschl-Hofmeister spricht sich für Wahlfreiheit zwischen inklusiven Modellen und Sonderschulen sowie für eine eigenständige Ausbildung in Sonderpädagogik aus. Sie sieht den derzeitigen Rahmen für sonderpädagogischen Förderbedarf vielfach nicht mehr als passend zur Situation an den Schulen an und fordert, Ressourcen am tatsächlichen Bedarf auszurichten.
Niederösterreich will Mitwirkungspflichten ausweiten
Auf Initiative Niederösterreichs befasste sich die Konferenz mit der Mitwirkungspflicht von Eltern und Erziehungsberechtigten. Niederösterreich begrüßt die mit der zweiten Schulrechtsnovelle erweiterten Verpflichtungen, darunter die Begleitung bei Suspendierungen, Perspektivengespräche nach einem Schulabbruch und Regelungen zum Kopftuchverbot für Schülerinnen bis 14 Jahre. Das Land fordert darüber hinaus verpflichtende Gespräche zwischen Lehrkräften und Eltern bei grobem Fehlverhalten, Mobbing oder Gewalt sowie bei mangelnder Integrationsbereitschaft. Eltern sollen verbindlich mit Schulleitungen und Lehrkräften kooperieren und vereinbarte Maßnahmen umsetzen.
Auf Antrag Niederösterreichs beschloss die Konferenz, den Bundesminister für Bildung um eine Prüfung der rechtlichen Rahmenbedingungen für Sanktionen bei weiterreichenden Mitwirkungspflichten zu ersuchen. Niederösterreich fordert zudem, einen Strafrahmen von mindestens 500 bis maximal 2.500 Euro zu ermöglichen. Als Vorbild verweist das Land auf die Mitwirkungspflicht im niederösterreichischen Kindergartenbereich, wo Verstöße gegen gesetzliche Verpflichtungen mit Verwaltungsstrafen von bis zu 2.500 Euro geahndet werden können.
Niederösterreich legt auch Augenmerk auf die Umsetzung des seit Beginn des Schuljahres geltenden Kopftuchverbots für Schülerinnen bis 14 Jahre. Teschl-Hofmeister zufolge sind die Schulen über die gesetzlichen Vorgaben und Abläufe informiert. Pädagoginnen, Pädagogen und Schulleitungen seien angewiesen, die Vorgaben einzuhalten, Verstöße zu dokumentieren und die vorgesehenen Schritte einzuleiten. Die Bildungsdirektion begleitet die Schulen dabei eng.
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